FELDKIRCHEN. Ab 1. Jänner 2020 ist eine notwendige Voraussetzung für die Aufnahme in ein Alten- und Pflegeheim, dass eine Pflegeeinstufung in die Stufe IV vorliegt.
Für Menschen mit den Pflegestufen I bis III gibt es derzeit kein stationäres Angebot.
Pilotprojekt alternative Wohnformen
Im geplanten Altenheim in Feldkirchen soll es aber neben 100 regulären Plätzen als Pilotprojekt 16 alternative Wohnformen geben. Also eine Wohn- und Betreuungsform für Menschen der Pflegestufen I bis III.
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