PCR-Gurgeltests gefälscht: Schwindel flog auf, Anzeige für alle Beteiligten
BAD ZELL/FREISTADT. Einen positiven PCR-Gurgeltest erschwindeln, um nach der Quarantänezeit ein „Genesen“-Zertifikat zu erhalten: Auf diese dreiste Idee kamen gleich mehrere Personen im Bezirk Freistadt. Ihr Pech war, dass der Schwindel aufflog. Alle Beteiligten werden wegen der Fälschung von Beweismitteln angezeigt.
Am 4. Jänner setzte der Impfgegner H. aus Bad Zell seinen Freund A. davon in Kenntnis, den Speichel einer an Covid-19 erkrankten Person im Gefrierschrank aufbewahrt zu haben, um damit den PCR-Wohnzimmertest von ihm und seiner Gattin zu verfälschen. A. und dessen Gattin fanden daran Gefallen, machten ebenfalls einen PCR-Wohnzimmertest und mischten anschließend einige Tropfen des infizierten Speichels in die beiden Testpipetten.
Am nächsten Tag wurden die vier PCR-Proben von H. und A. bei der Abgabestelle in Dornach abgegeben. Am 7. Jänner erhielten alle vier Personen ihren positiven Laborbefund. Einem Beamten der Gesundheitsbehörde waren die nahezu identen CT-Werte aufgefallen, weshalb er mit den Personen Kontakt aufnahm. Alle vier Personen gestanden, den PCR-Gurgeltest verfälscht zu haben. Die Personen werden wegen Verdacht des Vergehens nach § 293 StGB (Fälschung eines Beweismittels) bei der Staatsanwaltschaft Linz angezeigt.
Vater, Mutter, Sohn und Freundin fälschten PCR-Gurgeltest
Herr und Frau K., deren Sohn und dessen Freundin aus Freistadt fälschten am 4. Jänner 2022 nach eigenen Angaben je einen PCR-Gurgeltest mit infiziertem Speichel einer angeblich unbekannten Person. Ihr Ziel war, eine Covid–Erkrankung vorzutäuschen, um nach der Quarantänezeit den „Genesen – Status“ in Anspruch nehmen zu können. Dadurch hätten sich die vier Personen einige Zeit der Impfpflicht entziehen können. Die Beschuldigten leugneten gegenüber einem Vertreter der Gesundheitsbehörde die Fälschung. Bei der Befragung gestanden die Beschuldigten aber die Straftat.
Nachdem der Akt der Staatsanwaltschaft übermittelt worden war, ordnete diese zur Sicherung des Beweises eine Sicherstellung der Gurgeltests an. Diese wurde über Ersuchen der PI Freistadt von Kollegen der LPD Wien veranlasst. Die Personen werden wegen Verdacht des Vergehens nach § 293 StGB (Fälschung eines Beweismittels) bei der Staatsanwaltschaft Linz angezeigt.
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