Ambulanz am Klinikum Freistadt nimmt am 4. Mai wieder schrittweise den Betrieb auf
FREISTADT. Am Montag, 4. Mai, beginnt am Klinikum Freistadt wieder die langsame Wiederaufnahme des Ambulanzbetriebes – allerdings unter Einhaltung besonderer Sicherheitsauflagen.

Nachdem das Leben in Österreich schrittweise wieder hochgefahren wird, beginnt auch das Klinikum Freistadt mit 4. Mai wieder mit einer Verstärkung des medizinischen Angebots. Dazu gehört auch die langsame Wiederaufnahme des Ambulanzbetriebs. Das sorgfältige Ausweiten der Ambulanzen erfolgt allerdings unter Einhaltung besonderer Sicherheitsauflagen.
Appell, die neuen Regeln einzuhalten
„Oberstes Ziel ist der bestmögliche Schutz der Patienten und der unserer Mitarbeiter. Damit wir den Betrieb des Klinikums sicher halten können, richten wir einen Appell an unsere Patienten, dass sie die neuen Regeln für den Ambulanzbesuch einhalten“, sagt Prim. Norbert Fritsch, Ärztlicher Direktor des Klinikums Freistadt.
Mehr planbare Operationen werden durchgeführt
Diverse geplante Eingriffe und Untersuchungen mussten wegen der COVID-19-Pandemie in den vergangenen Wochen verschoben werden, sofern es sich nicht um Notfälle oder dringende Eingriffe gehandelt hat. Nach und nach werden planbare Operationen und Untersuchungen jetzt durchgeführt und Ambulanzen schrittweise wieder geöffnet. „Es ist eine Herausforderung unsere medizinischen Leistungen zu erhöhen und gleichzeitig entsprechende Ressourcen auf der Normalstation und im Intensivbereich für COVID-19-Patientinnen und –Patienten bereitzuhalten. Die Infektions-Entwicklung wird weiterhin genau beobachtet, um sofort reagieren zu können“, so Primar Fritsch.
Terminvereinbarung, Abstand halten, pünktlich sein
Auch der Ambulanzbetrieb unterliegt ab sofort neuen Regeln. Konkret bedeutet das für
Patientinnen und Patienten bei einem Ambulanzbesuch Folgendes:
- Vor einem Ambulanzbesuch ist unbedingt eine Terminvereinbarung erforderlich. Ohne vorherige Terminvereinbarung ist es nicht möglich, eine ambulante Leistung zu erhalten. Erstansprechperson ist und bleibt die/der Hausärztin/Hausarzt bzw. die/der niedergelassene Fachärztin/Facharzt. Notfälle wenden sich bitte zuerst an die Notfallnummer 144 bzw. die Gesundheitsnummer 1450 – hier erhält man entsprechende Beratung. Patientinnen und Patienten mit verschobenen OP-Terminen werden direkt vom Klinikum zwecks neuer Terminvereinbarung kontaktiert. Die Reihung erfolgt ausschließlich nach den Kriterien der Dringlichkeit und den zur Verfügung stehenden Betten- und OP-Kapazitäten.
- Auch im Wartebereich müssen die Abstandsregeln von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden, deswegen muss die Anzahl der Patientinnen und Patienten in den Ambulanzen sehr genau geplant werden. Die Patientinnen und Patienten werden daher auch dringend aufgefordert, ihren Termin unbedingt pünktlich einzuhalten, um die Wartezeiten möglichst kurz zu halten.
- Sofern es den Patientinnen und Patienten möglich ist, sollen sie allein ins Klinikum kommen. Eine Begleitperson wird an der Schleuse nur in Ausnahmefällen erlaubt, wenn sie unbedingt zur Unterstützung benötigt wird.
- Bei Betreten des Klinikums müssen die Patientinnen und Patienten einen Mund- Nasen-Schutz tragen, den sie, falls nicht vorhanden, bei der Schleuse erhalten und bei Verlassen des Klinikums dort wieder abgeben.
- Händedesinfektion ist unabdingbar! Entsprechende Desinfektionsmittel stehen im Klinikum zur Verfügung.
Schleuse und Besuchsverbot bleiben aufrecht
Die Schleuse vor dem Klinikum bleibt bis auf weiteres bestehen. Sie dient der Sicherheit! Hier werden die Patientinnen und Patienten auch in der nächsten Zeit auf Symptome untersucht und befragt, bevor sie das Klinikum betreten können. „Das Besuchsverbot behalten wir auf Empfehlung der Bundesregierung zu Ihrer Sicherheit bei, um zu verhindern, dass Besucherinnen und Besucher das Coronavirurs in unsere Klinik einschleppen. Das würde im schlimmsten Fall zur Sperre kompletter Abteilungen führen, und das gilt es unter allen Umständen zu vermeiden“, erklärt Primar Fritsch.
Akutfälle werden weiterhin sofort behandelt
Jeder Akutfall wird auch weiterhin sofort behandelt. In allen anderen Fällen ist die/der Hausärztin/Hausarzt bzw. Fachärztin/Facharzt die erste Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten. Sie/er entscheidet, ob eine Einweisung ins Krankenhaus erforderlich ist. Akutfälle wenden sich vor einem Spitalsbesuch unbedingt an die Gesundheitsnummer 1450, Notfälle an die Nummer 144.


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