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Ambulanz am Klinikum Freistadt nimmt am 4. Mai wieder schrittweise den Betrieb auf

Jürgen Affenzeller, 01.05.2020 19:05

FREISTADT.  Am Montag, 4. Mai, beginnt am Klinikum Freistadt wieder die langsame Wiederaufnahme des Ambulanzbetriebes – allerdings unter Einhaltung besonderer Sicherheitsauflagen. 

  1 / 3   Nachdem das Leben in Österreich schrittweise wieder hochgefahren wird, beginnt auch das Klinikum Freistadt mit 4. Mai wieder mit einer Verstärkung des medizinischen Angebots. Foto: amago

Nachdem  das  Leben  in  Österreich  schrittweise  wieder  hochgefahren wird, beginnt auch das Klinikum Freistadt mit 4. Mai wieder mit einer Verstärkung des medizinischen  Angebots.  Dazu  gehört  auch  die  langsame  Wiederaufnahme  des Ambulanzbetriebs. Das sorgfältige Ausweiten der Ambulanzen erfolgt allerdings unter Einhaltung besonderer Sicherheitsauflagen. 

Appell, die neuen Regeln einzuhalten

„Oberstes Ziel ist der bestmögliche Schutz der Patienten und der unserer Mitarbeiter. Damit wir den Betrieb des Klinikums sicher halten können, richten wir einen Appell an unsere Patienten, dass sie die neuen Regeln für den Ambulanzbesuch einhalten“, sagt Prim. Norbert Fritsch, Ärztlicher Direktor des Klinikums Freistadt.

Mehr planbare Operationen werden durchgeführt

Diverse  geplante  Eingriffe  und  Untersuchungen  mussten  wegen  der  COVID-19-Pandemie in  den  vergangenen  Wochen  verschoben  werden,  sofern  es  sich  nicht  um  Notfälle  oder dringende  Eingriffe  gehandelt  hat.  Nach  und  nach  werden  planbare  Operationen  und Untersuchungen  jetzt  durchgeführt  und  Ambulanzen  schrittweise  wieder  geöffnet. „Es ist eine Herausforderung unsere medizinischen Leistungen zu erhöhen und gleichzeitig entsprechende  Ressourcen  auf  der  Normalstation  und  im  Intensivbereich  für  COVID-19-Patientinnen und –Patienten bereitzuhalten. Die Infektions-Entwicklung wird weiterhin genau beobachtet, um sofort reagieren zu können“, so Primar Fritsch.

Terminvereinbarung, Abstand halten, pünktlich sein

Auch  der  Ambulanzbetrieb  unterliegt  ab  sofort  neuen  Regeln.  Konkret  bedeutet  das  für

Patientinnen und Patienten bei einem Ambulanzbesuch Folgendes:

  • Vor  einem  Ambulanzbesuch  ist  unbedingt  eine  Terminvereinbarung  erforderlich. Ohne  vorherige  Terminvereinbarung  ist  es  nicht  möglich,  eine  ambulante  Leistung zu  erhalten.  Erstansprechperson  ist  und  bleibt  die/der  Hausärztin/Hausarzt  bzw. die/der niedergelassene Fachärztin/Facharzt. Notfälle wenden sich bitte zuerst an die Notfallnummer  144  bzw.  die  Gesundheitsnummer  1450  –  hier  erhält  man entsprechende  Beratung.  Patientinnen  und  Patienten  mit  verschobenen  OP-Terminen werden direkt vom Klinikum zwecks neuer Terminvereinbarung kontaktiert. Die Reihung erfolgt ausschließlich nach den Kriterien der Dringlichkeit und den zur Verfügung stehenden Betten- und OP-Kapazitäten.
  • Auch  im  Wartebereich  müssen  die  Abstandsregeln  von  mindestens  1,5  Metern eingehalten  werden,  deswegen  muss  die  Anzahl  der  Patientinnen  und  Patienten  in  den  Ambulanzen  sehr  genau  geplant  werden.  Die  Patientinnen  und  Patienten werden  daher  auch  dringend  aufgefordert,  ihren  Termin  unbedingt  pünktlich einzuhalten, um die Wartezeiten möglichst kurz zu halten. 
  • Sofern es den Patientinnen und Patienten möglich ist, sollen sie allein ins Klinikum kommen. Eine Begleitperson wird an der Schleuse nur in Ausnahmefällen erlaubt, wenn sie unbedingt zur Unterstützung benötigt wird.  
  • Bei  Betreten  des  Klinikums  müssen  die  Patientinnen  und  Patienten  einen  Mund- Nasen-Schutz tragen, den sie, falls nicht vorhanden, bei der Schleuse erhalten und bei Verlassen des Klinikums dort wieder abgeben. 
  • Händedesinfektion  ist  unabdingbar!  Entsprechende  Desinfektionsmittel  stehen  im Klinikum zur Verfügung.

 Schleuse und Besuchsverbot bleiben aufrecht

Die  Schleuse  vor  dem  Klinikum  bleibt  bis  auf  weiteres  bestehen.  Sie  dient  der  Sicherheit! Hier  werden  die  Patientinnen  und  Patienten  auch  in  der  nächsten  Zeit  auf  Symptome untersucht  und  befragt,  bevor  sie  das  Klinikum  betreten  können.  „Das  Besuchsverbot behalten wir auf Empfehlung der Bundesregierung zu Ihrer Sicherheit bei, um zu verhindern, dass  Besucherinnen  und  Besucher  das  Coronavirurs  in  unsere  Klinik  einschleppen.  Das würde im schlimmsten Fall zur Sperre kompletter Abteilungen führen, und das gilt es unter allen Umständen zu vermeiden“, erklärt Primar Fritsch. 

Akutfälle werden weiterhin sofort behandelt

Jeder  Akutfall  wird  auch  weiterhin  sofort  behandelt.  In  allen  anderen  Fällen  ist  die/der Hausärztin/Hausarzt  bzw.  Fachärztin/Facharzt  die  erste  Anlaufstelle  für  Patientinnen  und Patienten.  Sie/er  entscheidet,  ob  eine  Einweisung  ins  Krankenhaus  erforderlich  ist.  Akutfälle wenden sich vor einem Spitalsbesuch unbedingt an die Gesundheitsnummer 1450, Notfälle an die Nummer 144.


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