
BEZIRK FREISTADT. „Die Wölfe, die derzeit im Bezirk Freistadt unterwegs sind, kann man an einer Hand abzählen“, sagt Wolfgang Sollberger, Wolfsbeauftragter für das Mühlviertel, nach den jüngsten Wolfssichtungen im Bezirk Freistadt.
28. Februar: Wolfssichtungen in Leopoldschlag, Fotonachweise über Fährten; 1. März Wolfssichtungen in Gutau und Pregarten, in beiden Fällen Videonachweise vorhanden; 1. März: ein gerissenes Reh in Reichenstein (Tragwein), DNA-Probe zur Begutachtung eingeschickt: Das sind die jüngsten Fälle, die das Wolfs-Management des Landes Oberösterreich auf seiner Homepage auflistet. Ein Video, das sich in der Vorwoche in den sozialen Medien rasend schnell verbreitete, zeigt, wie ein Wolf am helllichten Tag mitten in der Ortschaft Selker (Pregarten) über die Straße läuft.
Täglich zig Kilometer unterwegs
Wolfgang Sollberger aus Leopoldschlag, Wolfsbeauftragter für das Mühlviertel, erklärt, warum in den letzten Tagen immer wieder einzelne Wölfe in der Region gesichtet werden: „Es handelt sich hierbei um männliche Jungtiere, die beim Eintreten der Geschlechtsreife das Rudel verlassen müssen und sich auf die Suche nach einem eigenen Revier und einer Partnerin begeben.“ Dabei können die Tiere in nur einem Tag zig Kilometer zurücklegen.
Dass Wölfe sich dabei manchmal sogar in Ortschaften wagen, könne bei einem unbedarften Jungtier schon passieren. „Die Regel sollte das aber nicht sein.“ Sollberger wird nicht müde, zu betonen, dass vom Wolf für den Menschen keine Gefahr ausgehe. „Es gibt meines Wissens in Europa keinen einzigen Fall, bei dem ein Mensch von einem Wolf angefallen wurde.“
Wolfssichtungen und Wolfsrisse melden
Wichtig sei, Wolfssichtungen und mögliche Wolfsrisse an Wild- und Nutztieren beim Wolfs-Management des Landes OÖ zu melden, im Idealfall mit Foto- und Videomaterial. „Damit wir einen Überblick über die Population bekommen“, sagt Sollberger. „Momentan kann man die Wölfe, die im Bezirk Freistadt unterwegs sind, an einer Hand abzählen. Sicher ist aber auch, dass es mehr werden werden.“
Er verstehe die Sorgen und Nöte der Landwirte, die ihr Vieh auf Weiden halten. „Der Wolf ist in Österreich gesetzlich ganz klar streng geschützt, genauso wie der Luchs und der Bär. Ob eine Entnahme stattfindet, das zu bestimmen ist Aufgabe der Politik“, sagt Wolfgang Sollberger, der Begutachtungen zu Wolfssichtungen und -rissen durchführt, bei Kadavern von gerissenen Wild- und Nutztieren DNA-Proben nimmt und die Landwirte in Sachen Herdenschutz berät.
Wird ein Nutztier nachweislich von einem Wolf gerissen, gibt es dafür eine Entschädigung vom Land OÖ - bei Wildtieren nicht. „Wovon soll sich der Wolf sonst ernähren? Wildtier frisst Wildtier, so ist das nun mal in der Natur“, sagt Sollberger.
Wolf - Wenn der Wolf schon ein so harmloses Tier ist, wie er immer dargestellt wird, dann sollte doch das Land oder der Bund für Schäden aufkommen, die dadurch entstehen. Sprich: dem Landwirt die getöteten Weidetiere erstatten.
- Herr H., für vom Wolf gerissene Weidetiere (Nutztiere) werden die Besitzer finanziell vom Land OÖ entschädigt - siehe letzter Absatz im Artikel. Die Tips-Redaktion