Brand im Asylquartier Schönau - Schuldspruch für Angeklagte
SCHÖNAU. Heute (23. Jänner 2026) fand der zweiten Teil des Gerichtsverfahren gegen eine 40-Jährige statt, der Brandstiftung an ihrem als Asylquartier genutzten Gasthof in Oberndorf vorgeworfen wird. Sie wurde schuldig gesprochen (nicht rechtskräftig).
Drei Jahre Haft, zwei davon bedingt lautet der Schuldspruch für die Brandstiftung. Bei dem Brand konnten sich die 16 Hausbewohner aus Afghanistan, Somalia und der Türkei sowie ein Freund der Familie in letzter Minute vor den Flammen retten. Sechs Männer kamen mit Rauchgasvergiftung ins Spital.
Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte den Brand im Asylquartier gelegt hat. Mildernd wirkte sich die Unbescholtenheit auf das Urteil aus, erschwerend die Gefährdung von 17 Menschenleben. Der Verteidiger kündigte Nichtigkeitsbeschwerde an. Ein ausführlicher Bericht über die Verhandlung folgt.
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