1.000 Fundstücke warten auf neue Besitzer im Rathaus Freistadt
FREISTADT. Verloren, gefunden und nie wieder abgeholt: Im Fundbüro der Stadtgemeinde Freistadt haben sich zahlreiche Gegenstände angesammelt, die seit mehr als einem Jahr nicht abgeholt wurden. Da die gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, veranstaltet die Stadtgemeinde von 9. bis 20. November einen Fundamtsbasar im Rathaus.

Mehr als 1.000 Fundstücke haben sich angesammelt. Besonders groß ist heuer die Auswahl an Fundsachen aus der Badesaison. Zahlreiche Schwimmbrillen, Handtücher und Wasserbälle warten ebenso auf neue Besitzer wie etwa Schmuck, Regenschirme, Hauben und Handschuhe.
Zweite Chance für vergessene Gegenstände
„Viele Dinge, die im Fundbüro landen, sind noch gut erhalten und zu schade, um ungenutzt zu bleiben. Mit dem Fundamtsbasar geben wir diesen Dingen eine zweite Chance“, sagt Bürgermeister Christian Gratzl. „Für die Bürger ist es eine gute Gelegenheit, ein echtes Schnäppchen zu machen.“
Der Basar findet im Bürgerservice im ersten Stock des Rathauses statt. Das Bürgerservice ist am Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag jeweils von 8 bis 13 Uhr sowie am Dienstag von 7 bis 17 Uhr geöffnet.
„Unser Team im Fundbüro geht jedem Hinweis mit großem Engagement und oft auch bemerkenswerter Kreativität nach, um Fundgegenstände ihren Eigentümern zuzuordnen. Wenn das möglich ist, verständigt das Fundbüro auch gleich den Eigentümer. Fehlen jedoch jegliche Anhaltspunkte, wie etwa bei einem einfachen Nudelholz, ist eine Zuordnung leider nicht möglich und der Gegenstand muss bis zu einem Jahr warten, bis sich der Eigentümer selbst meldet“, informiert Abteilungsleiter Christoph Aumayr.
Ich habe etwas verloren – was nun?
Wer einen Gegenstand verloren hat, kann online unter www.fundamt.gv.at nach Fundsachen suchen oder eine Verlustmeldung erstellen. Bei der Suche unterstützt auch das Team des Bürgerservice gerne persönlich.Wer einen Gegenstand findet, der einen Wert von mehr als zehn Euro hat oder für die Eigentümer offensichtlich von Bedeutung ist, etwa Schlüssel, Kreditkarten oder Urkunden, ist gesetzlich verpflichtet, diesen zurückzugeben oder im Fundbüro abzugeben.








Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden