So kommt man zum Familienbonus von 1.500 Euro je Kind
BEZIRK FREISTADT. Wie man seine Arbeitnehmerveranlagung richtig ausfüllt, um den Familienbonus in der Höhe von 1.500 Euro pro Kind zu bekommen, erklärt der ÖAAB des Bezirkes Freistadt.
Der Jahresbeginn ist für viele Arbeitnehmer die Zeit, in der sie ihre Arbeitnehmerveranlagung machen. „Ab 2020 können sich steuerzahlende Eltern dabei den Familienbonus in der Höhe von bis zu 1.500 Euro pro Kind erstmals über die Arbeitnehmerveranlagung zurückholen. Das gilt für die, die den Steuerabsetzbetrag nicht schon 2019 monatlich über die Gehaltsabrechnung beim Arbeitgeber bezogen haben“, informiert ÖAAB-Bezirksobmann Günter Lorenz aus Rainbach.
„Für den Weg über die Lohn- und Gehaltsabrechnung muss man das Formular E30 beim Arbeitgeber abgeben.“
Wenn man den Familienbonus nachträglich über den sogenannten Steuerausgleich geltend machen möchte, benötigt man dazu das Zusatzformular „L 1k“. „Auch, wenn der Familienbonus bereits über den Gehaltsweg berücksichtigt worden ist, ist er bei der Arbeitnehmerveranlagung auf der Beilage „L 1k“ unbedingt anzukreuzen. Sonst drohen Nachzahlungen“, weist FCG-Bezirksobmann Arbeiterkammerrat Franz Lumetsberger hin.
Franz Lumetsberger informiert weiters, dass im Fall von im Jahr 2019 geänderten Familienverhältnissen, zum Beispiel aufgrund einer Trennung, die Beilage „L 1k-bF“ verwendet werden muss.
Diese ist auch bei getrennt lebenden Eltern, die von der Möglichkeit einer 90 zu 10 Prozent-Aufteilung Gebrauch machen möchten, zu verwenden, wenn ein Elternteil neben dem Unterhalt bis zum 10. Lebensjahres des Kindes überwiegend für die Kinderbetreuung, mindestens 1.000 Euro im Jahr, aufkommt.
„Mit dem Familienbonus wurde eine langjährige ÖAAB-Forderung erfüllt. Er ist ein familienpolitischer Meilenstein und eine verdiente Wertschätzung für die wertvollen Leistungen der Familien in der Gesellschaft“, findet Bezirksobmann Günter Lorenz
Bei Detailfragen zum Familienbonus, etwa den Aufteilungsmöglichkeiten, steht das Team des ÖAAB Oberösterreich zur Verfügung (E-Mail steuerservice@ooe-oeaab.at, Tel. 0732 66 28 51 444).
Weitere Informationen zum Familienbonus und eine Berechnungsmöglichkeit der eigenen Entlastung findet man auf www.familienbonusplus.at
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