PREGARTEN. Der Pregartner Gemeinderat spricht sich gegen ein Betonmischwerk in der Stadt aus.
Ungewöhnlich viele Bürger erschienen zur Sitzung des Pregartner Gemeinderates. Der Grund: ein von einer Kies- und Betonwerke-Firma bei der Bezirkshauptmannschaft Freistadt zur Vorprüfung vorgelegtes Bauvorhaben sorgt für Unmut. Konkret geht es um die Errichtung einer Betonmischanlage in einem Betriebsbaugebiet in der Tragweiner Straße. In der offenen Bürgerfragestunde brachten besorgte Anrainer ihre Bedenken und Ängste vor. Die Fragen reichten von zu erwartenden Umweltauswirkungen, über den Wasserverbrauch bis hin zum erhöhten Verkehrsaufkommen. An den Bürgermeister und Gemeinderat wurde appelliert, gegen das Vorhaben mit allen Mitteln vorzugehen.
Infos über die Sachlage
Bürgermeister Fritz Robeischl (ÖVP) informierte die Besucher sachlich über die bisherige Vorgeschichte, den der Stadt aktuell bekannten Stand der Bauabsichten sowie rechtliche Rahmenbedingungen. Anschließend beantwortete er die zahlreichen Fragen. Man werde alle Möglichkeiten nutzen, um eine Belastung der Bevölkerung, insbesondere der Nachbarn, zu verhindern, betonte Robeischl. Zwei Dringlichkeitsanträge an den Gemeinderat zum gemeinsamen Vorgehen gegen das Vorhaben, wurden einstimmig mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen. In der Fragebeantwortung konnte klargestellt werden, dass aktuell keine offizielle Projekteinreichung des Unternehmens bei der Bezirkshauptmannschaft Freistadt vorliegt. Das Unternehmen hat lediglich der Bezirksbehörde bei einem Projektsprechtag einen Bebauungsvorschlag für eine Betonmischanlage zur Prüfung vorgelegt.
Doch die Absicht scheint dem Gemeinderat klar: Es soll noch im Jahr 2024 zu einem Baubeginn kommen. Der Stadtgemeinde Pregarten obliegt nur die Beurteilung der baurechtlichen Themen. Die Einschätzung des Ortsplaners hat ergeben, dass der Entwurf mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan aus dem Jahr 2007 vereinbar ist. Sämtliche Auswirkungen auf die Nachbarschaft, etwa durch Emissionen, müssen von der Bezirkshauptmannschaft in einer Betriebsanlagengenehmigung beurteilt werden.
„Baurechtlich kein Ermessensspielraum“
„Liegt ein Projekt vor, das dem im Zeitpunkt der Entscheidung rechtsgültigen Bebauungsplan von 2007 entspricht, gibt es baurechtlich keinen Ermessensspielraum und das Projekt muss bewilligt werden“, erklärte Bürgermeister Robeischl. „Es bleibt dann noch die Möglichkeit, unsere Interessen im Betriebsanlageverfahren zu wahren. In diesem von der BH durchgeführten Verfahren werden unter anderem Themen wie die Verkehrs-, Lärm- und Staubbelastung behandelt. Als wir von dem neuen Vorhaben erfuhren, haben wir unverzüglich das Gespräch mit Vertretern aller politischen Fraktionen im Gemeinderat gesucht und Experten beigezogen, um Lösungsansätze zu suchen. In der Gemeinderatssitzung haben wir einstimmig beschlossen, diese Maßnahmen beharrlich weiterzuverfolgen“, so der Bürgermeister. „Ich bin froh, dass bei diesem schwierigen und verständlicherweise sehr emotionalen Thema, über alle Fraktionen des Gemeinderates ein Konsens besteht“, ergänzte Vizebürgermeister Florian Grugl (ÖVP). Mit umfassender Information und enger Einbindung der Anrainer und der Bevölkerung werde man über die Fortschritte auf dem Laufenden halten und gemeinsam beharrlichen Widerstand leisten, so der einhellige Tenor.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden