Windpark Sandl: „Aus“ kann keine Überraschung sein
SANDL/OÖ. Das mögliche „Aus“ für den Windpark Sandl durch eine kommende Verordnung sorgt für Diskussion und Empörung: Das Gebiet soll zur Ausschlusszone für Windkraftanlagen erklärt werden. Tips hat bei den Verantwortlichen des Landes Oberösterreich nachgefragt.
Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FP), der auch für den Naturschutz in Oberösterreich zuständig ist, hält die Aufregung um den geplanten Windpark in Sandl für unbegründet: „Den Projektwerbern musste allein schon aufgrund des bestehenden „Windkraftmasterplans 2017“ bekannt gewesen sein, dass eine Umsetzung eines Windparks im Bereich Sandl aus fachlichen Gründen nahezu ausgeschlossen ist. Es wurde ebenso stets klar kommuniziert, dass eine Bewilligung aufgrund der Faktenlage als sehr unwahrscheinlich anzusehen ist. Mit der kommenden Verordnung werden diese fachlichen Argumente nun in eine rechtsverbindliche Form gegossen. Die Natur zu schützen, wann und wo immer es notwendig und richtig ist, ist die Kernaufgabe des Naturschutzreferenten in Oberösterreich – dieser Aufgabe wird man mit der kommenden Verordnung gerecht.“
Bestätigt sieht sich Haimbuchner durch ein Schreiben des Tschechischen Bundesamts für Natur- und Landschaftsschutz für Südböhmen an die Vertreter der oberösterreichischen Landesregierung. Darin wird auf die positiven Auswirkungen der Verordnung auf die Natur, insbesondere auf die Natura 2000-Gebiete in diesem Bereich hingewiesen.
„Keine politische, sondern eine fachliche Entscheidung“
Vorwürfe von Landesrat Stefan Kaineder (Grüne), es handle sich um einen politisch motivierten Akt von Schwarz-Blau in Oberösterreich, weist Wirtschaftslandesrat Markus Achleitner (VP) scharf zurück: „Wo in Oberösterreich erneuerbare Energieerzeugungsanlagen errichtet werden können und wo nicht, ist keine politische, sondern eine rein fachliche Entscheidung. Daher wird es nach dem Grundsatz „Ordnen & Beschleunigen“ ganz klare Regelungen für Standorte für Photovoltaik- und Windkraftanlagen geben – mit Beschleunigungszonen, neutralen Zonen, in denen jedes Projekt einzeln geprüft wird, und Ausschlusszonen. So werden 784.730 Hektar oder knapp 66 Prozent der Landesfläche künftig für Windkraftanlagen zur Verfügung stehen. Mit der Festlegung klarer Regelungen für Standorte für erneuerbare Energieanlagen setzt Oberösterreich die RED IIIRichtlinie der EU um, mit der die Genehmigungsverfahren für derartige Projekte deutlich verkürzt werden sollen. Die Festlegung von Regelungen für die Standorte von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen schafft Klarheit für die Menschen, Gemeinden, Projektanten und Investoren.“