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BEZIRK GMÜND. In den Waldbeständen des Bezirks ist aufgrund der aktuell hohen Lufttemperaturen und den geringen Niederschlägen der vergangenen Wochen eine starke Austrocknung, insbesondere der Streuauflagen der Waldböden, eingetreten. Weiters sind vielerorts leicht entzündbarer Bestandesabraum, wie Zweige, Äste und Wipfelstücke vorhanden. Deshalb wurde von der Bezirkshauptmannschaft Gmünd eine Verordnung erlassen, Waldbrände vorzubeugen. Wer sich nicht daran hält, dem drohen hohe Strafen.

Die Waldbrandgefahr steigt diese Woche von Tag zu Tag. Symbolfoto: BFK Waidhofen/Thaya - Stefan Mayer

Der Inhalt der Verordnung

Gemäß § 41 Abs. 1 in Verbindung mit § 170 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975, i.d.g.F., wird für den Verwaltungsbezirk Gmünd verordnet:

§ 1

In den Waldgebieten des politischen Bezirkes Gmünd sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten.

§ 2

Ebenso ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände (wie Zündhölzer und Zigaretten) im Waldbereich wegzuwerfen.

§ 3

Ein bereits entstandener Brand ist unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 122) bzw. der Polizei (Notruf 133) zu melden.

§ 4

Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Z. 17 des Forstgesetzes 1975 mit Geldstrafen bis zu € 7.270,00 oder mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 4 Wochen bestraft.

§ 5

Diese Verordnung tritt mit der Kundmachung an der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft Gmünd in Kraft.

Sicherheitstipps der Feuerwehr

Kein offenes Feuer (Grillen, Lagerfeuer, Zigaretten, Fackeln, Laternen, etc.) im Wald und im umliegenden Gefährdungsbereich

Keine Zigaretten und Zündhölzer achtlos wegwerfen (auch nicht aus dem Auto- oder Zugfenster)

Keine Fahrzeuge auf Wiesen oder Waldflächen anhalten oder abstellen, die heißen Auspuffrohre bzw. der Katalysator können ein Feuer entzünden

Höchste Vorsicht beim Grillen im eigenen Garten! Ein Funke genügt, um eine Hecke in Brand zu setzen.

Melden Sie einen entstandenen Brand SOFORT der Feuerwehr (Notruf 122) und geben Sie den Ort so genau wie möglich an. 

Weiter wichtige Hinweise

Die Zufahrtswege zum Wald sind freizuhalten, damit im Falle eines Brandes die Feuerwehr zufahren kann.

Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.


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