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BH-Verordnung zum Waldbrandschutz: Keine Feuerwerkskörper in Waldnähe zünden!
GMUNDEN. Um Waldbrände zu vermeiden, untersagt die Bezirkshauptmannschaft Gmunden per Verordnung die Verwendung von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Wäldern. Es drohen empfindliche Strafen.

Hier die Verordnung im Wortlaut:
- § 1 Zur Vermeidung von Waldbränden ist in allen Waldgebieten des Bezirkes Gmunden jegliches Entzünden von Feuer, das Rauchen und insbesondere die Verwendung von Feuerwerkskörpern im Wald und auch in Waldnähe (Gefährdungsbereich) verboten.
- § 2 Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 174 Abs. 1 lit. a) Ziffer 17 des Forstgesetzes 1975 idgF. mit Geldstrafen bis zu 7.270 Euro oder mit Arrest bis zu 4 Wochen geahndet.
- § 3 Die Kundmachung dieser Verordnung erfolgt durch Anschlag an der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft Gmunden und den Gemeinden des Bezirkes Gmunden und tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft und mit Ablauf des 31. Jänner 2016 außer Kraft.


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