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GMUNDEN. Laut einstimmigem Beschluss in der jüngsten Gemeinderatssitzung werden mit April im Stadtgebiet die Parkregelungen vereinfacht.

Symbolbild: Weihbold
Symbolbild: Weihbold

So gibt es die „Gratis halbe Stunde“ in allen gebührenpflichtigen Kurzparkzonen nun bereits ab einem Einwurf von 20 Cent. Die Taktung in der Tiefgarage wird auf Viertelstunden umgestellt (50 Cent pro angefangene Viertelstunde).

Montags bis sonntags, jeweils von 9 bis 17 Uhr, gilt Gebührenpflicht in der Miller von Aichholz-Straße, beim Franzl im Holz, im Bereich Seebahnhof und auf den Michelgründen. Bei Landesmusikschule, Klosterplatz und Linzer Straße (die letzten beiden sind gebührenfrei) geht die Kurzparkzeit von 9 bis 17 Uhr (montags bis freitags) bzw. 9 bis 12 Uhr (samstags).

In den Sommermonaten werden zudem der Parkplatz Grünbergseilbahn und zahlreiche Flächen im Stadtgebiet an allen Wochentagen von 9 bis 17 Uhr als Kurzparkzone geführt (Habertstraße, Seilergasse, Am Graben, Esplanade, Badgasse, Marktplatz, Pfarrhofgasse, Schiffslände, Traunsteinstraße, Kapuziner, Weyer – Traunsteinstraße). In den Wintermonaten gelten hier andere Lösungen.


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