Corona: Bezirkshauptmannschaft Gmunden verbietet Veranstaltungen
GMUNDEN. Die Bezirkshauptmannschaft Gmunden hat soeben die offizielle Verordnung im Sinne des Epidemiegesetzes veröffentlicht. Wie bereits gestern veröffentlicht, sind Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen (Indoor) bzw. 500 Personen (Outdoor) abzusagen. Hier finden Sie den vollständigen Text der Verordnung.

Die Verordnung erfolgte im Sinne eines Erlasses der Landesregierung. Ausnahmen für die genannten Verbote sind unter anderem auch Veranstaltungen „im Zusammenhang mit der Versorgung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (Lebensmittelhandel, Einkaufszentren, gastronomische Einrichtungen hauptsächlich zugelassen für die Verabreichung von Speisen, etc.)“ und „die reguläre Arbeitstätigkeit in Unternehmen und der öffentliche Personenverkehr.“
Bei Zuwiderhandeln sind Geldstrafen bis 1.450 Euro, im Nichteinbringungsfall Freiheitsstrafen bis zu vier Wochen möglich.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden