Waldbrandschutzverordnung für den Bezirk Gmunden
BEZIRK GMUNDEN. Die Bezirkshauptmannschaft hat am gestrigen 6. April für den gesamten Bezirk eine Waldbrandschutzverordnung erlassen. Damit ist in Waldgebieten und Gefährdungsbereichen ab sofort jedes Entzünden von Feuer, das Rauchen sowie das Hantieren mit offenem Feuer und Licht verboten.
Die Verordnung ist bis auf Widerruf gültig, ein „Gefährdungsbereich“ ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigt.
Übertretungen können mit Geldstrafen bis zu 7.270 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft werden. Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können die beiden Strafen nebeneinander verhängt werden.
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