Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt

Neuer Anlauf: Verurteilter kämpft um ein neues Gerichtsverfahren

Daniela Toth, 23.08.2021 14:18

GMUNDEN. Nach dem aufsehenerregenden gewaltsamen Tod einer Gmundner Tanzlehrerin im Jahr 2013 wurde ein Ohlsdorfer zu 20 Jahren Haft verurteilt. Nun wurde beim Landesgericht Wels ein vierter Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens eingebracht. 

 (Foto: oberoesterreichische nachrichten/volker weihbold)
(Foto: oberoesterreichische nachrichten/volker weihbold)

Drei Wiederaufnahmeanträge – der jüngste vor eineinhalb Jahren – wurden vom Gericht bereits abgelehnt. Nun hat der Ohlsdorfer, vertreten durch die BAH Heim & Hitzenbichler Rechtsanwälte GmbH, einen weiteren Antrag eingebracht.

Ein neues biomechanisches Gutachten eines Münchner Rechtsmediziners soll belegen, dass die letztlich tödlichen Verletzungen der Gmundnerin nicht durch einen Sturz auf das Gartenpflaster – verursacht durch einen Schlag und einen seitlichen, heftigen Stoß – hervorgerufen worden sein können. Dieser Ablauf wurde vom Gericht durch die bisherigen Wiederaufnahmeanträge als „nicht erschüttert“ angesehen.

Sturzgeschehen scheidet laut Unfallrekonstruktion aus

Der Gutachter kam auf Basis eines Unfallrekonstruktionsprogramms jedoch zum Schluss, dass die Schädelbasis-Scharnierbrüche so nicht entstanden sein können. Sehr wohl hätte diese aber ein Schlag mit einem festen Gegenstand – wie dem im Zuge der Ermittlungen sichergestellten Pokal – verursachen können.

Der Rechtsvertreter des Ohlsdorfers verweist im nun eingebrachten Wiederaufnahmeantrag auf bisher nicht bekannte, entlastende Zeugenaussagen und auf die in den bisherigen Anträgen vorgebrachten Beweise. Er zeigt sich zuversichtlich, dass der nunmehrige vierte Antrag erfolgreich sein wird und rechnet mit einer raschen Entscheidung.

Drei-Richter-Senat entscheidet

Die Entscheidung über den Wiederaufnahmeantrag liegt bei einem Drei-Richter-Senat. Zuvor erhält die Staatsanwaltschaft noch Gelegenheit zur Stellungnahme, wie Gerichtssprecher Wolfgang Brandmair erklärt. Wann diese Entscheidung fallen wird, könne man noch nicht sagen, so Brandmair, der jedoch auf den mittlerweile sehr umfangreichen Akt verweist.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden