Waldbrandschutz-Verordnung im Bezirk Gmunden
BEZIRK GMUNDEN. Mit dem 12. Juli trat im Bezirk Gmunden eine Waldbrandschutz-Verordnung in Kraft. Diese gilt bis einschließlich 31. Oktober.

Laut der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden gelten ab sofort folgende Schutzmaßnahmen
(1) In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Gmunden sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.
(2) Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
Übertretungen dieser Verordnung können mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft werden. Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können die beiden Strafen nebeneinander verhängt werden
Die Verordnung ist bis 31. Oktober gültig.


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