Abgetrennte Rotwildhäupter: Anklage wegen gefährlicher Drohung

Daniela Toth Tips Redaktion Daniela Toth, 02.02.2023 12:26 Uhr

GRÜNAU. Jener Mann, der am Dreikönigstag in Grünau mehrere abgetrennte Rotwildhäupter aufgestellt haben soll, muss sich wegen gefährlicher Drohung vor Gericht verantworten.

Bei dem Vorfall waren sechs Rotwildköpfe auf Baustahlstangen aufgespießt und demonstrativ vor einem Haus aufgestellt worden. Mehrere Tage später hatte sich der Täter selbst der Polizei gestellt (zum Tips-Bericht).

Das Verfahren soll laut Staatsanwaltschaft Wels am 23. Februar vor dem Landesgericht Wels stattfinden. Dem Mann droht im Fall einer Verurteilung wegen gefährlicher Drohung eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Dem Angeklagten - er ist selbst Jäger - könnte auch der Jagdschein entzogen werden. Die Entscheidung darüber wird in der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Gmunden in den nächsten Tagen fallen.

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