Gmunden gewinnt Rechtsstreit über Badeplatz-Zugang

Daniela Toth Tips Redaktion Daniela Toth, 06.06.2023 12:46 Uhr

GMUNDEN. Gerichte gaben Gmunden nun Recht: Der Fußweg zum Badeplatz Seereiterweg darf durchgängig benützt werden.

Es dauerte mehrere Jahre und brauchte ein aufwändiges und kompliziertes Gerichtsverfahren, in dem sogar der Oberste Gerichtshof mit der Causa befasst war, bis die Stadtgemeinde Gmunden einen alten Fußweg zu einem ihrer idyllischsten Badeplätze freibekam. Bis zum Badeplatz Seereiterweg unterhalb des Freisitzes Roith darf ab sofort jede und jeder zu Fuß direkt am See entlanggehen, ohne – wie bisher – auf den letzten 100 Metern auf die stark befahrene Traunsteinstraße hinaufdirigiert zu werden.

Die Besitzerin des Ufergrundstücks am Ende des Seereiterweges hatte die Dienstbarkeit, ein öffentliches Gehrecht entlang des Ufers, bestritten. Sie hatte den Weg auf den nur fünf Metern, die ihr gehören, abgesperrt und den Durchgang auch mit einem Schild verboten. Den restlichen Weg hätte die Öffentlichkeit nutzen dürfen, weil er den Bundesforsten gehört und diese das auch erlaubten. Aber als schmale Sackgasse war diese Passage bisher wertlos und unattraktiv. 

Nachdem der Prozess verloren war, entfernte die Grundstückseignerin zwar das Schloss am Gartentor. Sie brachte aber eine neue Verbotstafel mit der Aufschrift „Privat“ an.

„Das braucht und kann niemanden davon abhalten, ab sofort unbehelligt dort durchzugehen. Wir werden auch noch rechtliche Mittel finden, dieses irreführende Schild zu entfernen“, sagt Karl Bergthaler. Er, der Vorsitzende des  Rechtsauschusses der Stadtgemeinde, war es, der als Rechtsanwalt das Interesse der Allgemeinheit im besagten Gerichtsverfahren durchsetzte.

Bürgermeister Stefan Krapf: „Das Urteil ist höchst erfreulich. Seit Jahren ist es unser politisches Ziel, jedes frei werdende Ufergrundstück der Bundesforste als öffentliche Bade- und Erholungsfläche zu bekommen. Dazu gehört auch eine möglichst gute, fußläufige Erreichbarkeit.“

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