ALTMÜNSTER. 2019 hatte ein Unternehmer ein Bootshaus in Altmünster von einer 82-jährigen Frau um einen auffällig niedrigen Preis erworben. Die Erbin der mittlerweile verstorbenen Frau brachte Zivilklage gegen den Unternehmer, unter anderem wegen Wucher, ein. Das Urteil wird nun erwartet.
Vorbei ist der letzte Prozesstag im Zivilverfahren rund um den Verkauf eines Bootshauses am Westufer des Traunsees. Ein Unternehmer hatte am 7. November 2019 ein 500 Quadratmeter großes Bootshaus samt Seegrundstück für 324.000 Euro gekauft. Die Verkäuferin, eine 82-jährige Dame, die von den Mieten der Bootseinsteller und den Erträgen eines kleinen Bistros lebte, hatte zu diesem Zeitpunkt rund 35.000 Euro Schulden.
Wucher und List
Am 1. April 2021 verstarb die ehemalige Besitzerin. Ihre Großnichte ist die alleinige Erbin. Diese war es dann auch, die Klage gegen den Unternehmer wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Werts, Wucher und List einbrachte und ein Gutachten erstellen ließ. War es doch so, dass eine zwölf Quadratmeter große baufällige Badehütte am Wolfgangsee zur gleichen Zeit des Verkaufs der Bootshütte in Altmünster um 755.000 Euro verkauft worden war.
Das Urteil des Welser Landesgerichts wird frühestens in einem Monat erwartet.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden