Platzverbot am Nussensee: Explosives Material freigelegt
BAD ISCHL. Wegen freigelegten explosiven Materials gilt am Nussensee ab sofort ein Platzverbot. Uferbereich und Rundweg dürfen nicht betreten werden.

Am Nussensee gilt ab sofort ein behördliches Platzverbot. Grund dafür ist eine größere Menge an explosivem Material, das aufgrund der anhaltenden Trockenheit freigelegt wurde. Die Bezirkshauptmannschaft Gmunden hat deshalb den gesamten Gefahrenbereich gesperrt.
Uferbereich und Rundweg gesperrt
Betroffen sind das gesamte Areal des Nussensees, der Uferbereich sowie der Rundweg. Das Betreten ist bis auf Weiteres untersagt. Die Maßnahme wurde von der Bezirkshauptmannschaft Gmunden als Sicherheitsbehörde gemäß § 36 Abs. 2 Sicherheitspolizeigesetz angeordnet.
Gefahr für Leib und Leben
Nach Angaben der Behörde besteht aufgrund des aufgefundenen Materials eine allgemeine Gefahr für Leib und Leben. Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, Personen aus dem Gefahrenbereich zu weisen.
Die Bevölkerung wird dringend ersucht, die Absperrungen zu beachten und den Anweisungen der Einsatzkräfte Folge zu leisten. Wer den gesperrten Bereich betritt, bringt sich und andere in Gefahr. Bis zur Entschärfung der Situation bleibt das Betretungsverbot aufrecht.


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