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KIRCHHAM. Wie der Alpenländische Kreditorenverband bekannt gibt, hat die Golf Concept Golfplatz und Sportstätten Errichtungs- und Betreibungsgesellschaft m.b.H. & Co. KG, FN27527g, am 11. Oktober beim Landesgericht Wels einen Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens eingebracht. Die antragstellende Schuldnerin betreibt den Golfplatz Traunsee-Kirchham. Daneben gibt es den Golfclub Traunsee-Kirchham mit circa 350 Mitgliedern.

Der Betreiber des Golfplatzes in Kirchham hat einen Insolvenzantrag gestellt. (Foto: Adobe Stock / Mikael Damkier)

Der Golfclub hat zur Finanzierung der antragstellenden Schuldnerin rund 95 Prozent der Mitgliedsbeiträge an diese bezahlt. Die Gesellschaft bezahlt somit aus den Einnahmen des Golfclubs die Pachtzinsen an die Landwirte, von denen die für den Betrieb des Golfplatzes notwendigen Liegenschaften gepachtet wurden.

Die Schuldnerin ist außerdem für die Erhaltung und Verwaltung des Golfplatzes zuständig. Neben den Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen erhält die Gesellschaft weitere Einnahmen von Greenfee-Spielern und Werbung. Zusätzliche Einnahmen werden durch die Vermietung von Golfcarts und den Betrieb der an der Anlage befindlichen Gaststätte generiert.

Umsatzeinbußen durch Corona-Pandemie

Die Ursachen der nunmehr vorliegenden Zahlungsunfähigkeit liegen laut Antragstellerin unter anderem in der Corona-Pandemie. Durch die behördlichen Schließungen sei es zu massiven Umsatzeinbußen gekommen, die durch Corona-Hilfen nur zu einem kleinen Teil abgegolten wurden. Hinzugekommen seien zahlreiche Kündigungen von Mitgliedern als Folge der Pandemie.

Durch die massive Erhöhung der Energiepreise sei eine wirtschaftliche Führung des Betriebes letztendlich nicht mehr möglich gewesen und mündete der finanzielle Engpass im nunmehr eingebrachten Insolvenzantrag.

Vermögenslage und Ausblick

Die Verbindlichkeiten belaufen sich laut Eröffnungsantrag auf rund 576.000 Euro bei 33 Gläubigern.

Im Eigentum der Antragstellerin steht ein Liegenschaftsanteil (196/1310) sowie Wohnungseigentum in der Kastralgemeinde Kampersberg. Dabei handelt es sich um die Geschäftsräumlichkeiten, welche die Antragstellerin mit einem Wert von rund 550.000 Euro ausweist. Von den Verbindlichkeiten entfallen rund 330.000 Euro auf die finanzierende Bank, die allerdings ob der Liegenschaftsvermögens pfandrechtlich besichert ist. Die für den Betrieb des Golfplatzes notwendigen Liegenschaften wurden von mehreren Eigentümern gepachtet.

Das restliche Vermögen wird mit einem Wert von rund 180.000 Euro beziffert und besteht in erster Linie aus für den Golfbetrieb notwendigen Maschinen und Werkzeugen.

Laut Aussagen der Schuldnerin in Eröffnungsantrag hänge der tatsächliche Wert der Immobilien im Wesentlichen davon ab, inwieweit ein neuer Betreiber für den Golfplatz gefunden werden kann. Es wird davon ausgegangen, dass eine Verwertung des Liegenschaftsvermögens nicht ausreichen werde, um die offenen Verbindlichkeiten der finanzierenden Bank abzudecken.

Die Fortführung des Unternehmensbetriebs ist nicht beabsichtigt. Forderungsanmeldungen können ab sofort über den AKV angemeldet werden.


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