Corona: Bezirkshauptmannschaft verbietet Veranstaltungen
GRIESKIRCHEN/EFERDING. Die Bezirkshauptmannschaft ließ folgende Meldung verlautbaren: In Grieskirchen und Eferding sind alle Veranstaltungen untersagt, bei denen sich mehr als 500 Personen im Freien oder 100 Personen in geschlossenen Räumen zusammenfinden.
Ausgenommen sind Zusammenkünfte von allgemeinen Vertretungskörpern, wie Exekutive, Bundesheer, Rettung oder Feuerwehr. Verstöße gegen diese Verordnung können mit bis zu 1.450 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen bestraft werden. Die Polizei ist in der Lage Veranstaltungen aufzulösen, falls sie dennoch abgehalten werden. Die Verordnung tritt am 11. März um 8 Uhr morgens in Kraft und gilt voraussichtlich bis zum 3. April um 12 Uhr.
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