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Wegen geschlechtlicher Nötigung: flüchtiger 31-Jähriger am Flughafen Hörsching festgenommen

Online Redaktion, 24.09.2024 11:18

GRIESKIRCHEN/ HÖRSCHING. Vergangenen Mittwoch haben für einen 31-Jähriger aus dem Bezirk Grieskirchen am Flughafen Hörsching die Handschellen geklickt. Er war auf der Flucht vor einer Haftstrafe.

Als der Mann aus der Türkei zurückkam, wurde er noch am Flughafen verhaftet. (Foto: Weihbold)
Als der Mann aus der Türkei zurückkam, wurde er noch am Flughafen verhaftet. (Foto: Weihbold)

Der Mann wurde am 12. September 2023 vom Landesgericht Linz rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen Paragraf 202 Strafgesetzbuch (Geschlechtliche Nötigung) verurteilt. Er setzte sich jedoch in die Türkei ab, um der Haft zu entgehen; bis ihm das Geld ausging. Der 31-Jährige flog daraufhin zurück nach Österreich, wo gleich am Flughafen die Polizei auf ihn wartete, ihn festnahm und in die Justizanstalt Linz brachte.

§ 202 Strafgesetzbuch
„Wer (...) eine Person mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zur Vornahme oder Duldung einer geschlechtlichen Handlung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.“

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