
WAIZENKIRCHEN. Oberhalb des Waizenkirchner Ortszentrums soll ein Rückhaltebecken mit einem Fassungsvolumen von 2,4 Millionen Kubikmeter errichtet werden. Dieses soll dazu beitragen, dass im Aschach-Einzugsgebiet 300 Objekte einen Schutz vor 100-jährigen Hochwässern erhalten sollen. Aber: Nicht jeder in der Gemeinde kann sich für dieses Projekt begeistern.
Landwirte, deren Liegenschaften sich im Gebiet rund um das geplante Becken befinden, fürchten um ihre Felder und ihre Existenz (Tips hatte berichtet). Ein Infoabend Anfang März sollte nun Klarheit schaffen. Der Einladung folgten 120 Besucher. Die von Planer Günter Humer vorgestellte Variante hätte viele Emotionen – aber noch nicht alle – herausgenommen. Bezirksbauernkammerobmann Martin Dammayr hat den Landwirten und dem Projektbetreiber, dem HWS Aschachtal, Unterstützung seitens der Landwirtschaftskammer angeboten. Man sei an diesem Abend ein paar Schritte aufeinander zugegangen, das Ziel, eine Zustimmung der betroffenen Grundbesitzer zu diesem Projekt, wurde jedoch noch nicht erreicht, so das Resümee seitens des HWS Aschachtal. Die betroffenen Bauern und Gemeindebürger hab indes einen „Damm“ in Originalgröße errichtet, um zum einen ihren Unmut auszudrücken und zu zeigen, welche Dimensionen das Projekt annehmen wird. Laut den Landwirten sei es den Projektverantwortlichen noch nicht gelungen, alle Zweifel bezüglich Planung, Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Sicherheit des Projektes auszuräumen. Besonders zur Sicherheit gäbe es Bedenken. „Es gibt kein vergleichbares Großobjekt, das derart nahe vor einer Gemeinde mit 4000 Einwohnern errichtet wurde. Der Bruch eines schlecht gewarteten Dammes würde eine Tragödie auslösen“, gibt Georg Doppler, einer der betroffenen Landwirte, zu denken. „Bei der Planung der Dämme werden dem Stand der Technik gängige Verfahren angewendet [...“ Bei der Bauumsetzung gibt es genau geregelte Prüfschritte damit die Vorgaben der Bewilligungsbehörde eingehalten werden. Hier herrscht in Österreich ein sehr hohes Sicherheitsdenken“, erklärt Thomas Kibler, Dienststellenleiter Gewässerbezirk Grieskirchen, auf Tips-Anfrage, das Thema Sicherheit betreffend. Auch die Wartung des Beckens sei laut Kibler genau geregelt: „Im Bewilligungsverfahren wird eine Betriebsvorschrift für die Erhaltung und den Betrieb des Rückhaltebeckens festgelegt. Der Wasserverband Aschachtal muss die Erhaltungsverpflichtung in seinen Gremien regeln“. Als Beispiel nennt Kibler den Wasserverband Trattnachtal mit den gebauten Rückhaltebecken Stillbach und Innernsee. „Der Wasserverband ist Erhaltungsverpflichteter und nimmt diese Aufgabe wahr. Die Mitgliedsgemeinden leisten entsprechend eines im Wasserverband beschlossenen Aufteilungsschlüssels finanzielle Beiträge für die Erhaltung“, klärt Kibler auf. Die Instandhaltungen müssen laut Kibler vor der Errichtung von Hochwasserschutzmaßnahmen im Verband festgelegt werden.