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PRAM. Nachdem im Frühjahr mehrere Rotmilane in Meggenhofen und Stroheim vergiftet wurden, sorgt nun ein Fall um einen getöteten Mäusebussard in Pram für Aufregung.

Ein geschonter Mäusebussard wurde in Pram erlegt.  Foto: Hohenegger/Birdlife
Ein geschonter Mäusebussard wurde in Pram erlegt. Foto: Hohenegger/Birdlife

Mäusebussarde unterstehen in Oberösterreich einer ganzjährigen Schonfrist, sie dürfen also nicht gejagt werden. Ein toter Vogel wurde bereits im März in der Nähe der Innkreisautobahn gefunden. Naturwacheorgan Ernst Sperl wurde aufgrund eines Hinweises nach Pram gerufen, sammelte den Kadaver ein und ließ durch die Veterinärmedizinische Universität Wien prüfen, woran der Greifvogel verendet war. Das Ergebnis: Das Tier war durch drei Schrotkugeln gestorben. Sperl möchte für Aufklärung sorgen und betont, dass sich Bussarde zum Großteil von Mäusen ernähren, sie halten den Bestand der Nagetiere gering und sind eine Entlastung für die Landwirtschaft. Die Bevölkerung müsse stärker aufgeklärt werden, dass sich die Vögel positiv auswirken.

Änderung gefordert

Im oberösterreichischen Landesjagdgesetz steht, dass Raubwild und nicht geschützte Raubvögel im Bestand kurz zu halten seien. So mancher Jäger würde das missverstehen und gezielt Jagd auf geschützte Tiere machen, so Sperl. Eine Umformulierung des Gesetzestextes würde hier für Klarheit sorgen, meint das Naturwacheorgan.

Bezirksjäger wehrt sich

Grieskirchens Bezirksjäger Adolf Haberfellner verurteilt den Abschuss von geschützten Greifvögeln auf Schärfste, wehrt sich aber gegen Pauschalbeschuldigungen gegen die Jägerschaft. „Schrotgewehre sind in Österreich für jeden über 18 Jahren erhältlich, Bussarde könnten auch anderen Bevölkerungsgruppen ein Dorn im Auge sein“, meint Haberfellner. Er selbst habe als Landwirt Sitzstangen für Greifvögel aufgestellt, um die Mäuse auf seinem Betrieb einzudämmen. „Jedes Lebewesen hat seine Berechtigung“, meint Haberfellner. Eine Gesetzesänderung sei nicht notwendig, die Jäger halten sich an die Vorgaben.


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