Montag 16. September 2024
KW 38


Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt

BEZIRKE GRIESKIRCHEN/EFERDING. Die Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding haben verordnet, dass in den Waldgebieten der Bezirke Grieskirchen und Eferding sowie in den Gefährdungsbereichen dieser Waldgebiete jegliches Feuerentzünden und Rauchen verboten ist.

Die Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding gaben Verordnung zum Schutz vor Waldbränden bekannt. (Foto: Tips)
Die Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding gaben Verordnung zum Schutz vor Waldbränden bekannt. (Foto: Tips)

Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo in Anbetracht der Größe des Feuers, der Beschaffenheit der Bodendecke, der Topografie und der meteorologischen Verhältnisse (Niederschlag, Windstärke, Windrichtung) das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug auf den benachbarten Wald nicht ausgeschlossen werden kann.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden