Urlaubsvorbereitung: Ist der Reisepass noch gültig?
GRIESKIRCHEN. Auf Grund der Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen erinnert die Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen daran, dass auch innerhalb der EU beziehungsweise des Schengen-Raums prinzipiell Reisedokumente – also entweder ein gültiger Reisepass oder ein Personalausweis – mitzuführen sind. Ein Grenzübertritt ohne stellt eine Verwaltungsübertretung dar und ist strafbar. Kinder benötigen einen eigenen Kinderreisepass oder einen Personalausweis – Eintragungen in den Reisepässen der Eltern sind nicht mehr gültig. Aufgepasst: Ein Führerschein ist kein gültiges Reisedokument.
Wer also einen Urlaub plant, sollte rechtzeitig nachsehen, ob sein Reisepass noch gültig ist, auch wenn einige Länder die Ein- und Ausreise mit einem abgelaufenen Reisepass akzeptieren. Erfahrungsgemäß ist die Anmeldung in einem Hotel nur mit einem gültigen Reisedokument möglich. Fluglinien verweigern die Beförderung mit einem abgelaufenen Reisedokument und auch der Antritt einer Kreuzfahrt ist nicht möglich.
Wer einen neuen Reisepass oder Personalausweis beantragt, bekommt ihn innerhalb von fünf Arbeitstagen zugestellt. Weitere Infos auf der Homepage der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen unter www.land-oberoesterreich.gv.at/bh_grieskirchen oder bei der Bürgerservicestelle (07248-603-64384). Aktuelle Infos zu Einreisebestimmungen des Außenministeriums auf www.bmeia.gv.at
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden