Grieskirchen beschließt Bettelverbot
GRIESKIRCHEN. Mehrheitlich, mit 27 zu vier Stimmen, hat sich in der vergangenen Woche der Grieskirchener Gemeinderat für ein sektorales Bettelverbot ausgesprochen. In der Vergangenheit hätte es laut Bürgermeisterin Maria Pachner immer wieder Vorfälle gegeben, wo im speziellen ältere Gemeindebürger massiv bedrängt worden seien und diese bereits Angst gehabt hätten, sich alleine in der Stadt zu bewegen. Auf Wunsch des gesamten Seniorenbeirates wurde dieser Punkt im Gemeinderat behandelt, mit dem Ergebnis, dass nun aggressives Betteln in der Stadt unterbunden werden soll, aber auch stilles Betteln ist von diesem Verbot betroffen.

Man will in der Gemeinde ein Zeichen setzen und der Bevölkerung das Gefühl geben, dass für ihre Sicherheit gesorgt wird, so Pachner. Die Grünen lehnen diese Verordnung ab, sie haben geschlossen dagegen gestimmt. Diese Art des Bettelns sei ohnehin verboten, heißt es vom Grünen-Stadtrat Bernhard Waldhör. Die Verordnung betreffe nun auch Menschen, die einfach still dasitzen und um Almosen betteln.
Für Grüne verfassungswidrig
Die Grünen sehen hier eine Verfassungswidrigkeit. „Stilles Betteln ist ein Menschenrecht, das nicht verboten werden darf“, meint Bernhard Waldhör. Zudem könne laut Waldhör nicht die Rede davon sein, dass in Grieskirchen ein, das Gemeinschaftsleben störender, Missstand bestehe, auch wenn dann und wann jemand aggressiv betteln solle.
„Meiner Meinung nach kann keine Rede davon sein, dass die Benützung von Teilen Grieskirchens erschwert wird und eine hohe Anzahl von Bettlern zu erwarten ist. Eine solche Annahme ist wohl stark übertrieben“, sagt Waldhör.
Informationen für Bettler
Im Gemeinderat wurde das Verbot beschlossen, nun geht es daran auch die betroffenen Personen, die Bettler, zu informieren. Das soll laut der Bürgermeisterin mittels Publikationen auf der Amtstafel oder in weiterer Folge mit Tafeln, auf denen mehrsprachig auf das Bettelverbot aufmerksam gemacht wird, geschehen. Ein Verstoß wird der örtlichen Polizeiinspektion gemeldet.
Orte, an denen das Bettelverbot gilt
Das Bettelverbot in der Stadt Grieskirchen soll in der Zeit von 7 bis 23 Uhr folgende Orte umfassen: Stadtplatz, Roßmarkt, Pühringerplatz, Oberer Stadtplatz, Uferstraße, Landl-Platz und Friedhofgasse sowie sonntags zu Messezeiten


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden