
GRIESKIRCHEN. Nach einem Schlaganfall war ein 84-Jähriger aus dem Bezirk Grieskirchen auf Pflege rund um die Uhr angewiesen. Die Arbeiterkammer (AK) Grieskirchen zog vor Gericht und erreichte für ihn die Pflegestufe fünf.
Nach einem Schlaganfall konnte sich der Mann nicht mehr alleine fortbewegen. Seine Nahrung musste püriert und ihm eingegeben werden. Sein Sohn musste den Bettlägerigen oft umdrehen und eincremen, um Wundliegen zu vermeiden. Somit benötigte der Mann rund um die Uhr Betreuung. Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), bei der er versichert ist, kam in ihrem Gutachten jedoch lediglich auf einen Pflegeaufwand von 173 Stunden pro Monat – also Pflegestufe vier.
Deshalb suchte der Sohn des Pflegebedürftigen Rat und Hilfe bei der AK Grieskirchen. Diese klagte gegen den Bescheid der Versicherung. Ein neues, gerichtlich angeordnetes Sachverständigengutachten bestätigte, dass der 84-Jährige einen außergewöhnlichen Pflegeaufwand und mehr als 180 Stunden Pflege pro Monat benötigt. Das Gericht entschied daher, dass die Versicherung Pflegestufe fünf bezahlen muss – das sind monatlich um 270 Euro mehr als Pflegegeld der Stufe vier. „Der Fall zeigt, wie wichtig die Beratung direkt in der Region für unsere Mitglieder ist. Bei Pflegegeld-Fällen reicht es aus, wenn Angehörige AK-Mitglied sind“, betont AK-Präsident Andreas Stangl.