Große Unterschiede bei Elektro-Stundensätzen in den Bezirken Grieskirchen und Eferding
BEZIRK GRIESKIRCHEN/BEZIRK EFERDING. Die Arbeiterkammer (AK) OÖ hat im Mai die Stundensätze von Elektromonteuren und Servicetechnikern in insgesamt 105 Betrieben im Bundesland erhoben, darunter sechs aus dem Bezirk Grieskirchen und drei aus dem Bezirk Eferding. Das Ergebnis zeigt: Wer vergleicht, kann viel Geld sparen. Besonders bei größeren Aufträgen rät die AK dazu, immer einen Kostenvoranschlag einzuholen.
Im Bezirk Grieskirchen liegen die Stundensätze von Elektromonteuren zwischen 72 und 85,20 Euro. Bei Servicetechniken im Bezirk Grieskirchen sind die Unterschiede noch höher. Hier kostet eine Stunde im Bereich von 81,60 bis 105,60 Euro. E
Elektromonteure im Bezirk Eferding verlangen zwischen 82,80 und 84 Euro, bei Servicetechnikern im Bezirk Eferding kostet eine Stunde von 82,80 bis 90 Euro.
Außerdem wurden die Fahrtkosten für zehn Kilometer Anfahrt beziehungsweise einer Wegzeit von 15 Minuten von den Experten der Arbeiterkammer erhoben. Hier variieren die Preise zwischen 18 und 21,30 Euro (Bezirk Grieskirchen) und zwischen 20,70 und sogar 53,70 Euro (Bezirk Eferding). Landesweit sind die Fahrtkosten innerhalb eines Jahres um bis zu 12 Prozent gestiegen.
Wertvolle Tipps der Arbeiterkammer
Die AK empfiehlt Konsumenten, mehrere Angebote einzuholen und auf eine transparente Aufschlüsselung der Kosten zu achten. Ein Kostenvoranschlag sollte Arbeits-, Material- und Nebenkosten getrennt ausweisen. Wichtig: Ein schriftlicher Kostenvoranschlag ist grundsätzlich verbindlich – außer er ist ausdrücklich als unverbindlich gekennzeichnet, etwa durch Begriffe wie „Zirka-Preis“ oder „nach Naturmaß“.
Der verbindliche Kostenvoranschlag darf vom Unternehmer nicht überschritten werden. Benötigt der Unternehmer weniger Materialien oder Arbeitszeit als angenommen, ist die Ersparnis an die Konsument:in weiterzugeben.
Wenn es unvermeidlich ist, darf ein Unternehmer den unverbindlichen Kostenvoranschlag um etwa 10 bis 15 Prozent überschreiten. Erkennt der Unternehmer, dass es zu einer höheren Überschreitung kommt, muss er die Arbeiten vorübergehend einstellen und den/die Kund:in darauf hinweisen. Er oder sie kann darauf hin der Fortführung der Arbeiten zustimmen und die Mehrkosten übernehmen, oder die Arbeiten werden eingestellt und nur die bis dahin erbrachten Leistungen sind zu bezahlen.
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