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GROSS GERUNGS. Die Bürgerliste GERMS bringt mit Unterstützung der FPÖ eine Anfechtung der Mandatsaufteilung zu Gemeindevorstand und Prüfungsausschuss ein. Stein des Anstoßes sei das zur Anwendung gekommene, aber nicht in der NÖ GO 1973 vorgesehene, d“hondt“sche Verfahren, das der 68,11 Prozent starken ÖVP nach Ansicht der Bürgerliste GERMS gesetzeswidrig 100 Prozent der Mandate zuspreche.

Die Anfechtung wurde jeweils von den Zustellungsbevollmächtigten der Bürgerliste GERMSund der FPÖ Groß Gerungs und den Gemeinderäten Markus Kienast (am Bild), Wolfgang Pichler (GERMS) und Ewald Faltin, Manfred Huber (FPÖ) unterzeichnet.Foto: Christopher Glanzl

Das d“hondt“sche Verfahren fände hingegen in der gesamten NÖ GO 1973 mit keinem Wort Erwähnung und stünde auch in grobem Widerspruch zu dieser expliziten gesetzlichen Bedingung, weil bei d“Hondt größere Parteien systematisch bevorzugt würden (somit nicht im Verhältnis der Parteisummen).So komme die ÖVP bei 68,11 Prozent der Wählerstimmen auf 100 Prozent der Mandate in diesen Gremien, während ihr bei korrekter Ermittlung lediglich drei Mandate (3,4 nach § 121 abgerundet) zustünden. Auf FPÖ und SPÖ entfiele dann jeweils ein Mandat, womit diesen auch der Vorsitz im Prüfungsausschuss zustünde.

Anfechtung gemeinsam mit der FPÖ

Die systematische Bevorzugung der großen Parteien durch d“Hondt sei wissenschaftlich ausführlich belegt. Folge dessen wird von der Bürgerliste GERMS auch beanstandet, dass durch diese Bevorzugung das verfassungsmäßige Recht auf Gleichbehandlung und im Speziellen das Recht auf gleiches Gewicht aller Wählerstimmen verletzt würde. Somit wäre eine solche Regelung in jedem Fall vom Verfassungsgerichtshof aufzuheben. Der deutsche Bundesverfassungsgerichtshof habe das bereits erkannt und entsprechende Änderungen in Bayern veranlasst. Mittlerweile habe der Großteil aller deutschen Bundesländer das d“hondt“sche Verfahren durch gerechtere Methoden abgelöst. „Ein Schritt, der auch in Österreich längst überfällig ist und zu verschiedenen Gelegenheiten bereits andiskutiert wurde“, so Kienast. Die Anfechtung wurde jeweils von den Zustellungsbevollmächtigten der Bürgerliste GERMS und der FPÖ Groß Gerungs und den Gemeinderäten Markus Kienast, Wolfgang Pichler (GERMS) und Ewald Faltin, Manfred Huber (FPÖ) unterzeichnet. Durch die Zeichnung von vier Gemeinderäten stehe den Anfechtenden auch der Gang zum Verfassungsgerichtshof offen.


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