HERZOGSDORF. Die Marktgemeinde Herzogsdorf ersucht, an Sonn- und Feiertagen und in den späten Abendstunden den Betrieb von lärmenden Geräten zu vermeiden.
Die Marktgemeinde Herzogsdorf ersucht, im Sinne einer guten Nachbarschaft an Sonn- und Feiertagen und in den späten Abendstunden speziell den Betrieb von Rasenmähern zu vermeiden. Auch andere Geräte (zum Beispiel, Kreis- oder Motorsägen) sollten nicht betrieben werden.
Allgemeine Regelungen
Nicht nur während Ruhezeiten, sondern auch tagsüber darf kein störender Lärm in ungebührlicher Weise erregt werden, heißt es von Seiten des Bundes. Während der üblichen Ruhezeiten - insbesondere in den Nachtstunden und an Sonn- und Feiertagen - wird jedoch ein strengerer Maßstab angelegt. Es bedarf immer einer individuellen Prüfung, ob eine angezeigte Lärmerregung störend und ungebührlich ist. Diese Prüfung wird in der Regel vor Ort von der Polizei durchgeführt.
Generell wird empfohlen, bei Lärmstörung zunächst immer das direkte Gespräch mit der Nachbarin/dem Nachbarn zu suchen. Viele potenzielle Konflikte lassen sich auf diese Weise lösen. Hilft auch die Aussprache nicht weiter, kann bei den Behörden (Polizei, Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat, Gemeindeamt) Anzeige erstattet werden. Eine Lärmstörung kann eine strafbare Verwaltungsübertretung sein.
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