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Gerichtsurteil: Papageien dürfen in Hörsching bleiben

Silke Kreilmayr, 08.05.2019 13:15

HÖRSCHING. Hörschings Bürgermeister Guter Kastler untersagte die Haltung von Papageienvögel auf einer Liegenschaft in einem Wohngebiet. Er ordnete die Entfernung der Vögel an. Die Halter der Papageien protestierten gegen diesen Bescheid beim Landesverwaltungsgericht und behielten Recht. 

Graupapagei, Foto: shutterstock.com/svand
Graupapagei, Foto: shutterstock.com/svand

Gegenstand des Verfahrens war hauptsächlich die Klärung der Frage, ob die Haltung von Papageienvögel grundsätzlich im Bereich einer Wohngebietswidmung zulässig sei. 

Nach Ansicht des Landesverwaltungsgerichts werden Papageienvögel – anders als etwa Nutztiere wie etwa Hühner - typischerweise im Haushalt gehalten. Deren artgerechte Haltung wird dabei auch durch tierschutzrechtliche Vorschriften gewährleistet.

Diese Frage ist letztlich individuell nach Tierart und den konkreten Umständen zu entscheiden. Bei der Haltung von Papageien liegt die Besonderheit darin, dass aus tierschutzrechtlichen Gründen eine Einzelhaltung unzulässig und eher eine Schwarmhaltung zu bevorzugen ist.

Das Landesverwaltungsgericht verwies abschließend auch darauf, dass die hier zu beurteilende Haltung von Papageien ausschließlich auf der Grundlage raumordnungsrechtlicher Bestimmungen erfolgte.

Für den Fall, dass Nachbarn im Wohngebiet durch eine Tierhaltung (beispielsweise aufgrund von Lärm) belästigt werden, hat der Gesetzgeber für Nachbarn andere, speziellere gesetzliche Bestimmungen geschaffen.


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