BEZIRK HORN. Wer andere Personen über WhatsApp wüst beschimpft, Lügen über jemanden verbreitet oder peinliche Fotos anderer über das Internet veröffentlicht, muss seit Jahresbeginn mit harten Strafen rechnen.
Cybermobbing ist in Österreich seit 1. Jänner 2016 ein eigener Straftatbestand und damit im Strafgesetzbuch verankert (§ 107c StGB „Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems“).
Was ist Cybermobbing?
Mobbing ist kein neues Phänomen. Doch mit der Verbreitung von Internet und Handy findet das systematische Belästigen, Fertigmachen, Bloßstellen oder auch absichtliches Ausgrenzen zusätzlich nun auch im „virtuellen Raum“ statt. Die Besonderheiten von Cybermobbing: Es kann rund um die Uhr erfolgen, erreicht ein großes Publikum und die Täter agieren (scheinbar) anonym.
Selbstkontrolle der Sozialen Medien
Der Eggenburger Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) nahm im Ö1-“Morgenjournal“ die Betreiber von Sozialen Netzwerken in Sachen Prävention in die Pflicht und forderte die Löschung von „vergifteten Inhalten“ wie Hasspostings. „Wenn ein österreichischer Staatsanwalt Facebook darauf hinweist, dass es hier solche vergiftete Inhalte gibt, dann sind die zu entfernen“, betonte der Minister. Wenn das nicht passiert, dann wird ein Strafverfahren nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz eingeleitet. Hier gibt es in Österreich „keinen Verhandlungsspielraum“.
Brandstetter hofft für die Zukunft auf eine „Selbstkontrolle“ der Sozialen Medien „noch ehe ein staatliches Organ überhaupt Kenntnis von irgendwelchen Inhalten erlangt, die strafrechtlich oder auch zivilrechtlich relevant sein könnten“. Auf den Plattformen soll außerdem darauf hingewiesen werden, dass Hasspostings schwere Folgen haben können, so der Wunsch des Justizressortchefs.
Welche Strafen drohen
Bei einer Verurteilung drohen eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafen bis zu 720 Tagessätzen. Bei besonders drastischen Konsequenzen kann der Strafrahmen auch höher ausfallen. Sollte das Mobbing zum Suizid oder Suizidversuch des Opfers führen, drohen dem Täter bis zu drei Jahre Haft. Da es sich beim Cybermobbing um ein Offizialdelikt handelt, muss es auch dann strafrechtlich verfolgt werden, wenn die betroffene Person selbst keine Anzeige machen will. Falls Polizisten von solchen Vorfällen hören, müssen sie Anzeige erstatten, erklärt man bei Safer Internet – der österreichweiten und von der Europäischen Union geförderten Initiative zur sicheren Nutzung des Internets.
Cybermobbing kommt auch in Schulen vor. Sind die Täter jünger als 14 Jahre können die Eltern in die Pflicht genommen und schadenersatzpflichtig werden, sofern sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Hilfreiche Tipps und weiterführende Informationen
www.saferinternet.at
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