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Gebietskrankenkasse informiert über die Anzahl von arbeitsunfähigen Personen

Olivia Lentschig, 04.01.2017 12:29

BEZIRK HORN. Laut Department für Virologie der Medizinischen Universität Wien wurde die Grippewelle österreichweit am 20. Dezember 2016 ausgerufen. Diese Woche wurde auch der Bezirk Horn und Hollabrunn von der Grippe voll erfasst. In den vergangenen Wochen stieg die Zahl der Krankenstände, die aufgrund grippaler Infekte und echter Grippe ausgelöst wurden, stetig an. In der Kalenderwoche 52 waren bei der NÖGKK insgesamt 150 Personen wegen Grippe und grippalen Infekten als arbeitsunfähig gemeldet
 

Foto: Shutterstock
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Wichtigste Fakten zum Krankenstand:

·         Der Arzt stellt die Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit fest und meldet dies der NÖGKK.

·         Vergessen Sie nicht auf eine umgehende Krankmeldung in Ihrer Firma.

·         Medizinische Anordnungen (z. B. Bettruhe) und bewilligte Ausgehzeiten sind einzuhalten.

·         Änderungen des Aufenthaltsortes während des Krankenstandes müssen der Krankenkasse gemeldet werden. Liegt dieser außerhalb von Niederösterreich, ist vorher die Zustimmung der Kasse einzuholen.

·         Gesundmeldung durch den Arzt – oder selbst im Internet unter www.noegkk.at/gesundmeldung.

·         Der Dienstgeber erhält die ärztliche Bescheinigung über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit infolge der Erkrankung (selbstverständlich ohne Angabe der Krankenstands-Diagnose).

·         Die durchschnittliche Krankenstandsdauer (für Erwerbstätige) beträgt bei echter Grippe 7,4 Tage, bei einem grippalen Infekt 5,6 Tage.

Mehr Informationen zum Thema gibt es in den Service-Centern der NÖ Gebietskrankenkasse bzw. im Internet unter www.noegkk.at.


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