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BEZIRK HORN. Insgesamt 94.250 Unternehmer wählen am Mittwoch, dem 25. und Donnerstag, dem 26. Februar ihre Interessensvertretung in insgesamt sieben Sparten und 95 Fachorganisationen - zur Wahl stehen 13 Gruppierungen. Dazu öffnen im ganzen Bundesland von 8 bis 20 Uhr 103 Wahllokale ihre Türen.

Bei der WK-Wahl werden die Mitglieder der Fachgruppenausschüsse und die Fachvertreter direkt gewählt. *Foto: Wodicka
Die Wahllokale im Bezirk Horn finden sich im Stadtgemeindeamt 3730 Eggenburg, Kremser Straße 3, im Marktgemeindeamt 3571 Gars/Kamp, Hauptplatz 82, im Stadtgemeindeamt 2093 Geras, Hauptstraße 16 und in der Bezirksstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich in 3580 Horn, Kirchenplatz 1.   Fragen und Antworten zur Wirtschaftskammerwahl 2015Wer darf wählen? Wahlberechtigt sind alle Mitglieder einer Fachorganisation (Innungen und Gremien), sofern sie ihre Berechtigung zum Stichtag der Wahl nicht ruhend gemeldet haben. Mitglieder, deren Berechtigung zum Stichtag ruhend gemeldet ist, sind auf Antrag in die Wählerliste aufzunehmen. Das Wahlrecht juristischer Personen und sonstiger Rechtsträger ist durch mit Firmenvollmacht ausgestattete Vertreter auszuüben.   Wen wählen Sie? Bei der Wirtschaftskammerwahl geben Sie Ihre Stimme bei der sogenannten Urwahl ab. Das bedeutet, dass Sie die Mitglieder der Fachgruppenausschüsse und die Fachvertreter direkt wählen – auf Grundlage des allgemeinen, gleichen und geheimen Verhältniswahlrechts. Die Mitglieder der übrigen Kollegialorgane (der Fachverbandsausschüsse, der Spartenkonferenzen sowie der Präsidien, Erweiterten Präsidien und Wirtschaftsparlamente der Kammern) werden gemäß dem Ergebnis der Urwahlen durch indirekte Wahlen bestimmt.   Es gibt einen erheblichen Unterschied zwischen der Zahl der Wahlberechtigten und der Stimmberechtigungen. Warum ist das so? Viele Unternehmer haben mehrere Gewerbeberechtigungen. Sie können und sollen deswegen in allen Bereichen, die sie betreffen, mitreden!   Wie wähle ich richtig?  Sie können das Wahlrecht bereits unmittelbar nach Erhalt der Wahlunterlagen ausüben, indem Sie den beziehungsweise bei mehreren Wahlrechten die mit dieser Wahlkarte übermittelten Stimmzettel ausfüllen und je einen Stimmzettel jeweils in eines der ebenfalls übermittelten Wahlkuverts (Stimmzettelkuverts) geben. Legen Sie dann das (die) Wahlkuvert (s) in diesen Briefumschlag (Wahlkarte) und unterfertigen Sie mit Ihrer Unterschrift die eidesstattliche Erklärung. Kleben Sie den Briefumschlag (Wahlkarte) sorgfältig zu und übermitteln Sie ihn so rechtzeitig, dass er spätestens bis 26. Februar 2015, 20 Uhr, bei der Hauptwahlkommission der Wirtschaftskammer Niederösterreich oder jeder Bezirksstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich eingelangt ist.   Wo kann ich wählen? In jeder Bezirksstelle der WKNÖ (Adressen unter wko.at/noe/bezirksstellen). Zusätzlich gibt es in den Bezirken weitere Wahllokale. Alle Informationen dazu bekommen Sie in Ihrer WK-Bezirksstelle und werden auf wko.at/noe/ wahl veröffentlicht.   Was brauche ich zur Wahl? Optimal ist es, wenn der Wähler die Wählerverständigung zur Wahl mitbringt. Sie enthält auch die Mitgliedsnummer, mit der man besonders schnell in der Wählerliste zu finden ist. Jeder Wähler hat der Zweigwahlkommission den Namen zu nennen und die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. Wird das Wahlrecht für juristische Personen ausgeübt, so ist zusätzlich eine Vollmacht nötig.   Warum soll ich wählen gehen? Bei der Wirtschaftskammer- Wahl gibt es keine Wahlpflicht, wohl aber das Wahlrecht! Und wer Rechte nicht wahrnimmt, läuft Gefahr, sie auf lange Sicht einzubüßen. Generell sollte aber jeder Wirtschaftstreibende beachten: die Kammer ist seine gesetzliche Interessenvertretung. Und deren Stimme in Politik und Gesellschaft bekommt umso mehr Gewicht, je deutlicher ihre „Legitimation“ durch die Mitglieder ist. Eine hohe Wahlbeteiligung ist ein klarer Ausdruck für diese Legitimation.   Weiter Infos unter: wko.at/noe/wahl ?

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