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Übergangspflege im Haus der Barmherzigkeit Stephansheim

Olivia Lentschig, 29.01.2016 08:00

HORN. Nach einem Krankenhausaufenthalt brauchen viele Menschen noch weitere rehabilitative Unterstützung, bevor sie nach Hause in ihren gewohnten Alltag zurückkehren oder eine geplante Rehabilitation antreten können.

Die Übergangspflege kann maximal 12 Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden.
Die Übergangspflege kann maximal 12 Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden.

Selbstständigkeit wiedererlangen

Das Haus der Barmherzigkeit Stephansheim in Horn betreut diese Menschen im Rahmen der Übergangspflege und begleitet sie auf ihrem Weg zurück in ein selbstbestimmtes Leben. Ziel ist es, die Selbstständigkeit der Betroffenen soweit wiederzuerlangen, dass der Alltag zu Hause wieder bewältigt werden kann.

Das Stephansheim bietet acht Betreuungsplätze für Übergangspflege. Betroffene erhalten neben der Unterkunft und Verpflegung ein umfassendes Paket an medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Leistungen durch entsprechendes Fachpersonal. 

Finanzierung und Voraussetzungen

Die Übergangspflege wird finanziell durch das Land Niederösterreich unterstützt, jedoch muss als Eigenleistung ein Selbstbehalt gezahlt werden. Die Aufnahme erfolgt direkt vom Krankenhaus in das Stephansheim. Für die Aufnahme ist die Bestätigung vom behandelnden Arzt des Krankenhauses erforderlich. Zur behördlichen Genehmigung des Zuschusses muss ein Antragsformular eingereicht werden – dieses wird nach der Aufnahme inkl. aller erforderlichen Beilagen direkt vom Stephansheim an die Behörde weitergeleitet. Die Übergangspflege kann max. 12 Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden.

Für nähere Details

Haus der Barmherzigkeit Stephansheim

Kieselbreitengasse 18, A-3580 Horn

Tel.: +43/2982-2647

E-Mail: stephansheim@hausderbarmherzigkeit.at

www.hausderbarmherzigkeit.at


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