Interessante Punkte aus dem Finanz- und Justizausschuss
BEZIRK HORN. Auis dem Bericht aus dem Justizausschuss vom 11. 5. und dem Finanzausschuss, der am Donnerstag, dem 12. 5. zum ersten Mal unter dem Vorsitz von Abgeordneter Werner Groiß zusammentrat geht hervor, dass die Regierung Prämienzuschüsse für Ernteversicherungen anbietet. Zudem wird der Handwerkerbonus verlängert, Änderungen im Abschlussprüfungsrecht wurden beschlossen und Werner Groiß einstimmig zum Obmann des Finanzausschusses gewählt.

Als „wichtige Hilfe für bäuerliche sowie gewerbliche Betriebe vor allem in ländlichen Regionen Österreichs „ bezeichnete ÖVP-Finanzsprecher Abgeordneter Werner Groiß die im Finanzausschuss des Nationalrates beschlossene Änderungen des Katastrophenfonds- und Hagelversicherungsgesetzes sowie die Verlängerung des Handwerkerbonus. Von den Maßnahmen werden in erster Linie Klein- und Mittelbetriebe profitieren, die das alles entscheidende Rückgrat der heimischen Wirtschaft bilden, so Groiß.
Prämienzuschüsse für Ernteversicherungen
Die heimische Landwirtschaft kämpft zunehmend mit immer extremeren Folgen des weltweiten Klimawandels. Dadurch bedingte Dürreperioden, Stürme oder Starkregen mit folgenden Überschwemmungen bringen Bäuerinnen und Bauern immer häufiger in wirtschaftliche Bedrängnis. Die von der Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern geplante Prämienförderung für umfassende Ernteversicherungen ist daher, so der ÖVP-Finanzsprecher, eine wichtige Maßnahme zur Existenzsicherung von bäuerlichen Betrieben.
„Diese neue Versicherung bietet einen über die schon bisher geförderten Hagel- und Frostversicherungen hinausgehenden Schutz vor Wetter bedingten Katastrophen und bringt auch Verwaltungsvereinfachungen mit sich,“ so Werner Groiß. Es entfällt auch die Dreijahresfrist bei der Antragstellung auf Abgeltung eines Schadens künftig nicht nur für Gebietskörperschaften sondern auch für Private.
Handwerker-Bonus wird verlängert
„Angesichts einer nach wie vor flauen Konjunkturlage einerseits und umfangreicher Schwarzarbeit andererseits ist die Fortführung des schon 2014 und 2015 eingesetzten Handwerker-Bonus ab Mitte 2016 extrem wichtig“, betonte Groiß einen zweiten Schwerpunkt im Rahmen des Finanzausschusses. Insgesamt 40 Millionen Euro stehen für das laufende und das kommende Jahr zur Verfügung, „ um der redlichen Wirtschaft unter die Arme zu greifen“, so der VP-Finanzsprecher wörtlich. Die Förderung erfolgt wie bisher durch einen 20-prozentigen Zuschuss zu den Kosten von Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten im Wohnbau, allerdings begrenzt mit 3000 Euro pro Förderwerber und Jahr.
„Man kann sich bis zu 600 Euro pro Jahr vom Staat zurückholen, immer vorausgesetzt es liegt eine Mehrwertsteuerrechnung eines befugten Gewerbebetriebes vor, in welcher die Arbeitsleistungen gesondert ausgewiesen sind“, so Groiß.
Justizausschuss beschließt Änderungen im Abschlussprüfungsrecht
Eine der wesentlichen Neuerungen im Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016 (APRÄG) ist die Einführung einer sog. „externen Rotation“, womit die Höchstlaufzeit des Prüfungsmandats für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften von Unternehmen von öffentlichem Interesse künftig auf zehn Jahre limitiert werden soll. Abschließend soll eine „Abkühlphase“ von vier Jahren folgen. Zudem soll auch die Rolle des Prüfungsausschusses - ein Ausschuss des Aufsichtsrates in den zu prüfenden Unternehmen - gestärkt werden. „Es gilt mit den beschlossenen Änderungen vor allem die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Wirtschaftsprüfer weiter zu stärken. Denn ihrer Arbeit und damit der Qualität ihrer Leistungen kommt eine hohe Bedeutung zu,“ ergänzt Werner Groiß, der das Gesetz mitverhandelt hat.
Einerseits sollen mit der Novelle jene Teile der Abschlussprüfungs-Richtlinie der EU umgesetzt werden, die das Unternehmens-, Gesellschafts- und Genossenschaftsrecht betreffen. Und andererseits die aus der Abschlussprüfungs-Verordnung der EU entstehenden Unvereinbarkeiten mit dem nationalen Recht beseitigt sowie nationale Wahlrechte zu einzelnen Artikeln ausgeübt werden. Diese Verordnung soll die Richtlinie für den Bereich der Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse ergänzen. Gemeint sind damit kapitalmarktorientierte und börsennotierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen sowie Unternehmen, die vom Gesetzgeber als von öffentlichem Interesse definiert werden.


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