175 Millionen € zusätzlich für Infrastrukturausbau in Österreichs Gemeinden beschloss
HORN/WIEN. ÖVP-Finanzsprecher begrüßt das Kommunalinvestitionsgesetz und die Tatsache, dass Mittel erstmals nicht allein nach dem abgestuftem Bevölkerungsschlüssel zugewiesen werden. „Die vom Bund zusätzlich zum Finanzausgleich zur Verfügung gestellten 175 Millionen ermöglichen es den österreichischen Gemeinden in den Jahren 2017 und 2018 ihre Infrastruktur rascher auszubauen und zu modernisieren. Damit können kommunale Projekte beschleunigt bzw. vorgezogen und damit auch Arbeitsplätze geschaffen werden, vor allem im Bau- und Baunebengewerbe „, erklärt VP-Finanzsprecher Nationalratsabgeordneter Werner Groiß zum heute im Finanzausschuss des Nationalrats beschlossenen Kommunalinvestitionsgesetz.

„Mit finanzieller Hilfe des Bundes sollen in den Jahren 2017 und 2018 Schulen, Kindergärten, Seniorenheime und Sportstätten errichtet werden, die von den Gemeinden ohne die zusätzlichen Bundesmittel nicht so rasch realisiert werden könnten“, erläutert Groiß. Aber auch der barrierefreie Zugang zu Gebäuden, Arztpraxen (wenn großteils in Gemeindebesitz) sowie Investitionen in den öffentlichen Verkehr oder in den sozialen Wohnbau könnten so leichter finanziert werden. Nicht zuletzt gäbe es auch einen Zuschuss für den flächendeckenden Ausbau des Beitbandnetzes.
„Die Gemeinden stehen im Schulbereich und bei den Betreuungseinrichtungen für Kinder, aber auch für ältere Mitbürger, vor großen Herausforderungen“, so der ÖVP-Finanzsprecher. Der öffentliche Wohnungsbau sowie der Ausbau von Ver- und Entsorgungseinrichtung belaste ebenfalls die finanzielle Situation der Kommunen ebenfalls immer stärker. „Die zusätzlichen 4 Millionen des Finanzministers für das Waldviertel kommen da gerade recht“, so Groiß.
Konkret werden maximal 25 % der Projektkosten finanziert, das bedeutet aber auch, dass 75% der Kosten von der Gemeinde selbst aufgestellt werden müssen. Allerdings können manche Projekte ev. durch die interkommunale Zusammenarbeit, Zuwendungen des Landes oder EU-Förderungen zusätzlich finanziert werden. Bedarfszuweisungen für finanzschwache Gemeinden werden im Finanzausgleich weiterhin gesondert geregelt und werden durch das aktuelle Gesetz nicht tangiert.
Im Finanzministerium rechnet man damit, dass diese Zuschüsse Investitionen im Gesamtwert von über 760 Millionen Euro auslösen und rund 8500 zusätzliche Jobs schaffen werden. Der ÖVP-Finanzsprecher meint, „dass diese positiven Effekte aufgrund der Überschaubarkeit der meisten Projekte vor allem der regionalen Wirtschaft zugute kommen.“
Als besonderen politischen Erfolg wertet der ÖVP-Finanzsprecher auch den Umstand, dass die von den einzelnen Gemeinden erreichbare Maximalförderung nicht ausschließlich nach dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel festgesetzt wurde. Dieser Schlüssel benachteilige traditionell kleinere Gemeinden im Finanzausgleich, weil sie pro Einwohner weniger an Mittel bekommen, als größere Gemeinden bzw. Städte. „Das ist ebenso ungerecht wie unzeitgemäß, denn in Relation betrachtet stehen kleinere Kommunen vor den selben Aufgaben wie Städte und daher sollten dem Staat auch alle seine Bürger gleich viel wert sein“, so Groiß.
Die Homepage des Finanzministeriums gibt Auskunft über die jeweilige Maximalförderung für jede der rund 2.100 Gemeinden in Österreich, unter: https://www.bmf.gv.at/top-themen/kommunales-investitionsprogramm-foerderbeitrag-pro-gemeinde.html
Das Gesetz wird Mitte Mai im Nationalrat und am 1. Juni im Bundesrat beschlossen. Die entsprechenden Anträge müssten zwischen 1. Juli 2017 und 30. Juni 2018 bei der Buchhaltungsagentur des Bundes eingebracht werden.


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