Pater wegen schwerem Diebstahl rechtskräftig verurteilt
KREMSMÜNSTER. Der Benediktinerpater des Stiftes Kremsmünster, der wegen dem schweren Diebstahl mehrerer Kunstgegenstände aus der Kunstsammlung des Stiftes angeklagt war, wurde nun rechtskräftig verurteilt.

Rund um die vermissten Kunstgegenstände im Stift Kremsmünster standen ein Pater wegen des Verdachts des schweren Diebstahls und ein Antiquitätenhändler wegen des Verdachts der Hehlerei vor dem Landesgericht Steyr. Neben unterschiedlich wertvollen Gemälden fehlten auch drei historische Waffen aus dem 17. Jahrhundert aus der Kunstsammlung des Klosters. Dem Benediktinerpater des Stifts Kremsmünster wurde vorgeworfen, 2018 Kunstgegenstände im Wert von mindestens 35.000 Euro gestohlen zu haben. Das Verfahren wurde mittlerweile beendet.
Achtmonatige bedingte Freiheitsstrafe
Der Pater wurde rechtskräftig zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe (im Sinne der Anklage wegen schweren Diebstahls) verurteilt. Die Strafe wird bedingt nachgesehen. „Der Pater wir die nächsten acht Monate unter Beobachtung stehen, sofern er sich nicht mehr strafbar macht, wird die Strafe nachgesehen“, heißt es seitens der Pressestelle des Landesgerichtes Steyr. Dem Antiquitätenhändler, der den Pater unterstützt haben soll, wurde ein Diversionsangebot unterbreitet. Sofern er bis Juni eine Geldbuße von 19.200 Euro bezahlt, wird das Verfahren gegen ihn eingestellt.


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