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EUDR 2025/26: Deforestation-Due-Diligence braucht mehrsprachige Lieferketten-Nachweise

Motor | fahrfreude.cc, 14.01.2015 19:07

Zum Jahresende 2025 tritt eine neue EU-Richtlinie in Kraft: Die EUDR 2025/26: Deforestation-Due-Diligence, also die Entwaldungsverordnung, ist Bestandteil der europäischen Nachhaltigkeitsregulatorik und soll dabei helfen, Ressourcen zu erhalten und Wälder zu schonen. Betroffen von der Verordnung sind zahlreiche Produkte sowie Unternehmen – aber was gilt es bei der Verwendung, der Herstellung und dem Handel mit Rohstoffen und Produkten eigentlich genau zu beachten?

EUDR
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Das bedeutet die neue EUDR Deforestation-Due-Diligence

Um wichtige Ressourcen auch für kommende Generationen zu erhalten, reguliert die EU auch die Nachhaltigkeit bei der Gewinnung von Rohstoffen sowie deren Verarbeitung und dem Handel sowohl mit den Rohstoffen selbst als auch den daraus gewonnenen Produkten. Mit Ende 2025 erreicht die Nachhaltigkeitsverordnung EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) eine neue Stufe: Damit soll sichergestellt werden, dass innerhalb der EU nur noch entwaldungsfreie Produkte auf dem Markt angeboten werden dürfen. Für Unternehmen wie Messmer, Dallmayr, Hitoca oder Bensdorp, die mit Kaffee, Kakao oder Bio Tee handeln heißt das einen höheren Aufwand vor allem bei der Dokumentation der Gewinnung, der Lieferketten und der Verarbeitung bestimmter Rohstoffe. Betroffen sind in diesem Zusammenhang die folgenden Ressourcen:

Kaffee, Rinder, Kautschuk, Kakao, Soja, Palmöl, Tee

Alle genannten Rohstoffe gelten gemäß den EU-Richtlinien als entwaldungstreibend und stehen daher im Fokus der erweiterten Verordnung. Unternehmen müssen in diesem Zuge eine eigene Sorgfaltspflichtenerklärung (Due Diligence Statement, kurz DDS genannt) erstellen. Diese gibt Auskunft darüber, wo genau die Rohstoffe herstammen und auf welchen Wegen sie zu Produktionsstätten sowie in den Handel gelangt sind. Eine lückenlose Dokumentation ist Pflicht und betrifft nicht nur die aus den Rohstoffen gewonnenen Produkte, sondern auch die Rohstoffe selbst. Noch gibt es aber teilweise keine einheitlichen Bestimmungen, was die sogenannten Derivate angeht. Selbstverständlich ist die am 31.12.2025 in Kraft tretende Änderung der Verordnung aber für alle betroffenen Hersteller, Importeure und Händler mit einem erhöhten bürokratischen und dokumentarischen Aufwand verbunden.

Welche Regelung gilt für welches Unternehmen?

Eine Dokumentationspflicht beziehungsweise eine Überprüfungspflicht vorhandener Dokumente ergibt sich aus der Zuständigkeit und genauen Art des Unternehmens. Wer etwa nur mit aus den genannten Rohstoffen bestehenden Produkten handelt, hat lediglich eine Prüfungspflicht: Die Unternehmen erhalten Zugriff auf die Sorgfaltspflichtenerklärung DDS und müssen die Richtigkeit der Angaben auf den Prüfstand stellen. Wer dagegen diese Rohstoffe bezieht und innerhalb der EU auf den Markt bringt, hat die Pflicht, selbst eine DDS anzufertigen. Diese muss immer auch in englischer Übersetzung vorliegen, welche durch ein zertifiziertes Übersetzungsbüro ausgestellt wird.

Ebenfalls ausschlaggebend ist die Herkunft der Ressourcen: So spielt es etwa eine entscheidende Rolle, ob diese innerhalb der EU angebaut und gewonnen oder aus dem Nicht-EU-Ausland importiert wurden. Unternehmen, die mit den betroffenen Rohstoffen zu tun haben, sollten zur Einhaltung der neuen Richtlinien die folgenden fünf Schritte der Reihe nach befolgen:

1. Überprüfen, ob die Rohstoffe und Produkte von der Änderung betroffen sind

2. Analyse des Risikoprofils der Ressourcen oder Produkte

3. Genaue Dokumentation etwa über die Einhaltung der Arbeitsrechte und lokaler Gesetze

4. Dokumentation beziehungsweise Prüfung der Geolokation

5. Erstellen und Einsenden der DDS auf digitalem Wege

Betroffene Unternehmen wie Importeure, Händler und Hersteller tun gut daran, sich bereits im Vorfeld über die genauen Bestimmungen der Deforestation-Due-Diligence zu informieren und die geltenden Änderungen zum genannten Datum ordnungsgemäß umzusetzen. 


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