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BEZIRK KIRCHDORF. Die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf erlässt zum Schutz vor Waldbränden die Waldbrandschutz-Verordnung. Diese tritt mit 1. Juli in Kraft und mit Ablauf des 31. August wieder außer Kraft.

Seit 1. Juli gilt die Waldbrandschutz-Verordnung im Bezirk. Foto: Wodicka
Seit 1. Juli gilt die Waldbrandschutz-Verordnung im Bezirk. Foto: Wodicka

In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Kirchdorf sowie in deren Gefährdungsbereichen ist demnach jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Waldeigentümer dürfen dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich machen.

Geldstrafe bis zu 7.270,- Euro oder Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen

Übertretungen werden mit Geldstrafe bis zu 7.270,- Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft. Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können die beiden Strafen nebeneinander verhängt werden.


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