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Tips Jugendredaktion, Anna Bammer, 27.09.2019 15:12

BEZIRK. Die Polizei plant, laut Reinhard Menneweger, Leiter des Einsatz- und Verkehrsreferats Bezirk Kirchdorf, vermehrte Kontrollen, um Drogenlenker aus dem Verkehr zu ziehen.

Oftmals fehlt die Einsicht über das begangene Vergehen. Foto: Ferencik/shutterstock.com
Oftmals fehlt die Einsicht über das begangene Vergehen. Foto: Ferencik/shutterstock.com

„Anders als bei Alkolenkern gibt es bei Drogenlenkern keine gesetzlich festgesetzten Grenzwerte. Dies macht die Kontrollen schwieriger“, sagt Bezirkskommandant-Stellvertreter Reinhard Menneweger und erklärt: „Erwischte Betroffene zeigen sehr wenig Unrechtsbewusstsein und sind selten einsichtig. Bei einem Alkolenker gibt es nach dem Alkomattest sofort einen relevanten Messwert. Da ist die Lage einfach. Bei der Kontrolle eines Drogenlenkers ist das anders – es liegt nicht sofort ein eindeutiges Ergebnis vor. Eine vorliegende Fahruntauglichkeit des Lenkers muss durch einen speziellen Prüfverlauf festgestellt werden.“

Zwei Veranstaltungen lagen bei Polizeikontrollen im Juli im Fokus. Das Ergebnis waren 15 Drogenlenker, die die Beamten an zwei Wochenenden aus dem Verkehr zogen. Dieses Ergebnis soll zum Anlass genommen werden, in Zukunft noch genauere Kon­trollen vorzunehmen. Laut Menneweger ist die Bandbreite an legalen und illegalen Stoffen, welche die Fahrtauglichkeit beeinflussen können, groß. Die technische Entwicklung schreitet ebenfalls stetig voran. So stehen immer bessere Geräte zur Vortestung bereit.

Ärztliche Untersuchungen zeigen Grad der Beeinflussung

Liegt die Vermutung vor, der Fahrzeuglenker könnte durch Drogen beeinflusst sein, folgt eine Aufforderung zur klinischen Untersuchung. Dazu wird der Lenker einem zur Untersuchung berechtigten Arzt vorgeführt. Stellt dieser eine vorläufige Fahruntauglichkeit fest, folgt die Blutabnahme. Die Betroffenen sind verpflichtet, sowohl bei der Untersuchung durch den Arzt als auch bei der Blutabnahme mitzuwirken. Eine Verweigerung ist strafbar. Bei einer durch den Arzt festgestellten Fahruntauglichkeit wird die Lenkberechtigung vorläufig abgenommen.


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