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BEZIRK KIRCHDORF. Für etliche Landwirte stellen bäuerliche Nebentätigkeiten – neben der Erzeugung landwirtschaftlicher Urprodukte – eine zusätzliche Einkommensquelle für den eigenen landwirtschaftlichen Betrieb dar und eröffnen neue Möglichkeiten.

  1 / 2   In den Wintermonaten, wo Maschinen und Gerätschaften oft weniger im Einsatz sind, kann damit die Schneeräumung erfolgen. (Foto: privat)

Die bäuerlichen Nebentätigkeiten spielen, wie der Name schon sagt, neben der eigentlichen Urproduktion, eine untergeordnete wirtschaftliche Bedeutung für die Landwirte. Bäuerliche Nebentätigkeiten sind also nicht für das Haupteinkommen eines bäuerlichen Familienbetriebes verantwortlich. Der Bogen spannt sich dabei vom Winterdienst, der Verarbeitung betriebseigener Urprodukte, dem Betreiben einer Mostbuschenschank, der Privatzimmervermietung (Urlaub am Bauernhof) bis hin zur Nachbarschaftshilfe. Die bäuerlichen Nebentätigkeiten unterliegen der Pflichtversicherung nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz und sind daher beitragspflichtig. Ein landwirtschaftlicher Betrieb untersteht aber nicht der Gewerbeordnung (GewO) und auch die sogenannten bäuerlichen Nebentätigkeiten fallen nicht in diese, solange eine Unterordnung gegeben ist.

„Die Möglichkeiten zur Leistung bäuerlicher Nebentätigkeiten als zweites Einkommensstandbein ist eine wesentliche Errungenschaft des Bauernbundes und der Agrarpolitik für unsere bäuerlichen Familienbetriebe“, erklärt Bauernbund-Bezirksobmann Bezirksbauernkammer-Obmann Andreas Ehrenhuber.

Nebentätigkeiten sind eine optimale Ergänzung

Am Beispiel von Familie Ebner aus der Gemeinde Steinbach an der Steyr, wo sich der landwirtschaftliche Betrieb befindet, ist das gelebte Praxis. „Durch die Möglichkeit von Nebentätigkeiten im Rahmen unseres landwirtschaftlichen Betriebes ergibt sich eine optimale Ergänzung und Nutzung der vorhandenen Maschinen und Gerätschaften. Gerade in den Wintermonaten, wo sie oft weniger im Einsatz sind, können wir damit nicht nur ein regionales Angebot der Schneeräumung für die Öffentlichkeit, die das gerne annimmt, schaffen, sondern erzielen auch Wertschöpfung für unseren Betrieb. Die hohe Verantwortung für die Allgemeinheit, die wir dabei übernehmen, darf man nicht übersehen und vor allem nicht unterschätzen“, sagt Christoph Ebner, ein Dienstleister mit jahrelanger Erfahrung, der im Auftrag des Maschinenringes für die Heimatgemeinde im Einsatz ist.

Informationen zur Beitragsgrundlage bzw. Steuerrechtliches betreffend die bäuerlichen Nebentätigkeiten bzw. allgemeine Informationen sind auf der Website der SVS unter Beitragsgrundlage – bäuerliche Nebentätigkeiten (svs.at) zu finden. Ebenfalls ist eine Beratung bei der jeweils zuständigen Bezirksbauernkammer anzuraten, falls man vorhat bäuerliche Nebentätigkeiten leisten zu wollen.

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