Stallhaltungspflicht von Geflügel in allen Gemeinden im Bezirk Kirchdorf
BEZIRK KIRCHDORF/OÖ. Laut der Gesundheitsagentur AGES sind einige neue Fälle von Geflügelpest aufgetreten, deshalb wurde ganz Oberösterreich als Gebiet mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko deklariert. Das heißt im gesamten Bezirk Kirchdorf gilt bis auf Weiteres für Geflügelhalter die Stallhaltungspflicht ihrer Tiere, sofern sie mehr als 50 Stück besitzen.
Betriebe und private Haltungen mit unter 50 Stück Geflügel sind bei Einhaltung der folgenden Biosicherheitsmaßnahmen von der Stallhaltungspflicht ausgenommen:
- Enten und Gänse werden getrennt zu anderem Geflügel gehalten, sodass ein Kontakt nicht möglich ist
- in Ausläufen wird das Geflügel durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt
- die Fütterung und Tränkung erfolgt im Stallinnenbereich oder einem Unterstand.
- Die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.
Weitere Informationen sind auf der Webseite der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf zu finden.
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