Verkürzung der Übergangsfrist bis zum Verbot von Vollspaltenböden verunsichert die Schweinebauern
BEZIRK KIRCHDORF. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) gab einem Antrag der burgenländischen Landesregierung statt und kippte die Übergangsfrist von 17 Jahren bis zum vollständigen Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinezucht. Dieses Urteil verunsichert die rund 490 betroffenen Schweinebauern im Bezirk Kirchdorf.

Das 2022 beschlossene Verbot der harten Betonböden mit Spalten und ohne Stroheinstreu für die Schweinezucht gilt bereits seit 2023, für bestehende Anlagen wurde aber eine Übergangsfrist bis 2040 festgelegt. Das sollte den landwirtschaftlichen Betrieben Planungssicherheit geben und getätigte Investitionen schützen. Der VfGH stellte nun in seinem Urteil fest, dass die Übergangsdauer von 17 Jahren angesichts der Abwägung zwischen Investitions- und Tierschutz sachlich nicht gerechtfertigt sei. Damit werde einseitig auf Investitionsschutz abgestellt. Die Bundesregierung hat jetzt bis Juni 2025 Zeit, neue Übergangsfristen festzulegen.
Große Unsicherheit bei den Schweinebauern
Im Bezirk Kirchdorf gibt es aktuell 531 Schweinehalter, davon nehmen rund 40 Betriebe (7,5 Prozent) an Tierwohl-Schweinehaltungsmaßnahmen teil, die von der Vollspaltenthematik nicht betroffen sind. Zudem werden im Bezirk 46.866 Mastschweine gehalten.
Die Dienststellenleiterin der Bezirksbauernkammer Kirchdorf Steyr, Gabriele Hebesberger, berichtet von einer großen Unsicherheit unter den Schweinebauern: „Gerade in der Schweinebranche gab es in den vergangenen Jahren sehr wenige Investitionen, weil vielen Betrieben die Zukunftsperspektive fehlt und ständige Änderungen der Anforderungen eine Investitionsentscheidung erschweren. Durch die Aufhebung der Übergangsfrist für Vollspaltenböden wird das alles wieder befeuert und es macht sich eine Frustration breit. Nicht zuletzt deshalb, weil Bauern, die Schweine auf Vollspaltenböden halten, mehr oder weniger als Tierquäler dargestellt werden.“
Trotzdem gebe es schon einige Betriebe, die Stallungen auf den neuen Tierwohlstandards gebaut haben oder gerade bauen. „Es gibt auch durchaus die Bereitschaft – gerade von jungen Betriebsführern – in derartige Stallungen zu investieren. Da allerdings der Absatz für dieses teurere Fleisch auch gesichert sein muss, können derzeit nur eine begrenzte Anzahl an Betrieben in derartige Programme einsteigen“, erklärt Hebesberger.
Rechtssicherheit gefordert
Für Walter Lederhilger, Schweinebauer aus Kremsmünster, ist mit dieser Entscheidung das Vertrauen in die Gesetzgebung erschüttert: „Ich glaube, es wurde ein guter Kompromiss im Sinne des Tierschutzes und der Umsetzbarkeit gefunden, deshalb ist das Urteil des VfGH sehr bedauerlich.“ Der Schweine-Experte hofft auf eine vernünftige Lösung bis zum Sommer, „damit die Rechtssicherheit und das Vertrauen wiederhergestellt werden. Denn sonst werden die Schweinebauern nicht mehr investieren und damit geht die Versorgungssicherheit verloren“.
Kritisch sieht das VfGH-Urteil auch Bezirksbauernkammer-Obmann Andreas Ehrenhuber aus Oberschlierbach, denn „im Schweinebereich hören jetzt schon viele Landwirte auf oder stellen keine Schweine mehr ein. Wenn so hohe Standards gefordert werden, dann sollten diese jedenfalls auch für importierte Ware gelten“.
Planungssicherheit gefordert
„Die Betriebsführer waren bisher durchaus bereit, sich an neue Anforderungen anzupassen. Es braucht aber auch einen angemessenen Zeitraum hierfür, weil zum Beispiel Stallungen noch nicht abgeschrieben sind“, berichtet die Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP): „Mit dem Tierwohl-Paket, welches im Juli 2022 vom Nationalrat beschlossen wurde, wäre es gelungen, mit angemessenen Übergangsfristen für Planungssicherheit zu sorgen und gleichzeitig die Versorgungssicherheit mit regionalen Lebensmitteln zu gewährleisten.“


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden