Parken hinter der Arbeiterkammer wird auf 180 Minuten beschränkt
KIRCHDORF AN DER KREMS. Der Parkplatz nördlich der Arbeiterkammer in Kirchdorf wird zur Kurzparkzone. Künftig darf dort nur noch maximal 180 Minuten geparkt werden. Beschäftigte von Kirchdorfer Betrieben können Parkkarten um jährlich 300 Euro bei der Stadtgemeinde erwerben.
Voraussichtlich mit Ende Oktober (die Verordnung ist noch in der Prüfung) wird der öffentlich zugängliche Parkplatz nördlich der Arbeiterkammer (Sengsschmiedstraße 6) in Kirchdorf in eine Kurzparkzone mit einer Parkdauer von maximal 180 Minuten umgewandelt. Das hat die Stadtgemeinde Kirchdorf beschlossen. Für Arbeitnehmer von Kirchdorfer Arbeitgebern besteht die Möglichkeit, beim Stadtamt eine Parkkarte zu erwerben. Diese berechtigt den Zulassungsbesitzer mit dem in der Bewilligung genannten Fahrzeug in dieser Kurzparkzone ohne zeitliche Beschränkung und ohne weitere Entrichtung einer Parkgebühr zu parken. Die Parkkarte ist eine Kfz-bezogene Bewilligung für ein Fahrzeug und daher nicht übertragbar.
Kosten der Parkkarte
Die Parkkarte wird bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen auf die Dauer eines Jahres erteilt und ist mittels SEPA-Lastschrift eine jährliche Zahlung von 300 Euro (oder auf Wunsch eine Zahlung pro Quartal von 75 Euro), beginnend ab Jänner, möglich. Eine aliquote Rückerstattung ist grundsätzlich nur in begründeten Ausnahmefällen (beispielsweise bei Wechsel des Arbeitsplatzes) ab dem Folgemonat möglich. Wer noch bis Ende November 2024 eine Jahres-Parkkarte für 2025 erwirbt, parkt bis Ende 2024 mit dieser Karte unentgeltlich.
Mit der Parkkarte ist kein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Abstellplatz verbunden. Die Gültigkeit dieser Parkkarte bezieht sich ausschließlich auf den hinter der Arbeiterkammer gelegenen öffentlich-zugänglichen Parkplatz. Das bedeutet, dass in anderen Gebührenzonen eine Parkgebühr zu entrichten beziehungsweise in Kurzparkzonen eine Parkuhr einzulegen ist. Die Parkkarte ist gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen.
Für Anrainer ist eine private dauerhafte Nutzung des Parkplatzes nicht geplant.
Weitere Informationen sowie der Antrag für die Parkkarte ist unter https://kirchdorf-an-der-krems.riskommunal.net/Leben_in_Kirchdorf/Parkkarten zu finden.
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