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BEZIRK KIRCHDORF. Am 1. Jänner 2025 tritt das neue Einweg-Pfandsystem in Kraft. Es bringt auch im Bezirk Kirchdorf bedeutende Änderungen in der Abfallwirtschaft. Stefan Postlmayr, Geschäftsstellenleiter des Bezirksabfallverbandes (BAV) Kirchdorf, erklärt die Neuerungen und gibt Tipps, wie der Umstieg auf das neue System reibungslos verläuft.

  1 / 3   Stefan Postlmayr zeigt die betroffenen Getränkeeinwegverpackungen, die mit einem Pfandlogo gekennzeichnet sind. (Foto: BAV Kirchdorf)

Mit der Einführung des Einweg-Pfandsystems für Getränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall (siehe Infobox) ergeben sich weitere Veränderungen in der Abfallwirtschaft. So stellt Österreich auch auf eine Mix-Sammlung für Leicht- und Metallverpackungen um. „Es gibt regional unterschiedliche Lösungen. In den Gemeinden, in denen es keine Gelbe Sack-Abholung gibt, werden nach wie vor alle Leicht- und Metallverpackungen im Altstoffsammelzentrum angenommen“, informiert BAV Kirchdorf Geschäftsstellenleiter Stefan Postlmayr.

Während in 20 der 23 Gemeinden des Bezirkes Kirchdorf der Gelbe Sack bereits etabliert ist, führt die Gemeinde Schlierbach diesen ab 1. Jänner ein. „Da die Gemeinde Klaus immer auf die Sicherung des ASZ-Standortes in der Gemeinde Wert gelegt hat, haben wir auf die Einführung des Gelben Sackes verzichtet, um im ASZ höhere Sammelmengen zu lukrieren“, begründet Bürgermeister Rudolf Mayr (SPÖ) die Gemeindeentscheidung gegen den Gelben Sack. Auch in Hinterstoder sei diese wirtschaftliche Komponente ein Entscheidungsgrund gewesen, meint Bürgermeister Klaus Aitzetmüller (ÖVP): „Bequemlichkeit würde zwar vielleicht für den Gelben Sack sprechen, aber auf der anderen Seite sprechen die Hygiene und ein schöneres Ortsbild – ohne zusätzliche Müllsäcke – klar gegen die Einführung des Gelben Sackes.“

Das darf in den Gelben Sack

Laut der „Gelben Formel“ der Verpackungskoordinierungsstelle dürfen jetzt auch Metallverpackungen in den Gelben Sack – Pfandgebinde generell nicht. Das heißt, in der neuen „Mix“- Sammlung dürfen zu den bisherigen Leichtverpackungen – beispielsweise Joghurtbecher, Chipssackerl und Getränkekartons – auch Metallverpackungen wie Verschlüsse, Deckel, Tuben sowie Tierfutterdosen restentleert im Gelben Sack entsorgt werden. Draußen bleiben müssen Nicht-Verpackungen und andere Materialien wie Spielzeug, Elektrogeräte, Latex-Handschuhe, Rohre, Schläuche oder Akkubatterien. Sperrige und Leicht-Verpackungen wie Kanister, Styropor und große Folien gehören ins ASZ.

Das Abfuhrintervall bleibt beim Sechs-Wochen-Rhythmus. Die Blauen Container für die Sammlung von Metallverpackungen werden abgezogen.

Veränderungen in den ASZ

„Die Verpackungssammlung im ASZ wird wesentlich einfacher und bequemer – statt bisher sieben Kunststofffraktionen wird auf vier Fraktionen reduziert“, verrät Stefan Postlmayr und erklärt: „Dies senkt die Hürde und ermöglicht es dem ASZ, von noch mehr Bürgern und Gewerbebetrieben als attraktiver ,Nahentsorgungs-Supermarkt' genützt zu werden.“

Der Vorsitzende des BAV Kirchdorf, Gerhard Lindbichler, ergänzt: „Ziel ist es, dass die durch die Systemumstellung wegfallenden Erlöse und Mengen durch Neukunden ausgeglichen werden, um so die Qualität der ASZ-Sammelstruktur aufrechtzuerhalten, die dazu beiträgt, die Abfallgebühren niedrig zu halten.“

Das ist beim Einweg-Pfandsystem zu beachten

Um für Flaschen und Dosen mit dem Pfandlogo das Pfand wieder retour zu bekommen, ist die Verpackung unbeschädigt in eine Pfandrücknahmestelle, zum Beispiel ein Getränkehandel, zu bringen. „Leider war es nicht möglich, in unseren ASZ einen Pfandrücknahmeautomaten zu installieren. Daher kommen die Pfandflaschen nicht mehr in den Gelben Sack und auch nicht ins ASZ“, informiert Stefan Postlmayr. Ist das Pfandlogo nicht mehr gut sichtbar oder der Barcode unlesbar, darf die Verpackung weiterhin in den Gelben Sack beziehungsweise die Gelbe Tonne oder auch ins ASZ.

Infos zum Einwegpfand

Für alle geschlossenen oder überwiegend geschlossenen Getränkeeinwegverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Liter wird ab 1. Jänner ein Pfand von 25 Cent eingehoben. Die betroffenen Verpackungen sind mit einem Pfandlogo gekennzeichnet. Voraussetzung für die Rückgabe ist ein gut sichtbares Pfandlogo und ein lesbarer Barcode. Die Flasche oder Dose muss leer und unzerdrückt sein.

Ausgenommen sind...

... Getränkeverbundkartons

... Getränkeflaschen aus Glas oder Metall mit Verschlüssen oder Deckeln aus Kunststoff

... Getränkeflaschen für Beikost und flüssige Lebensmittel, die für besondere medizinische Zwecke bestimmt sind und verwendet werden

... die Getränkearten von Milch- und Milchprodukten

... Sirupe, da nicht zum unmittelbaren Verzehr bestimmt

Bis März 2025 können Hersteller noch Flaschen ohne Pfandlogo produzieren, diese sind bis Ende 2025 im Handel zugelassen und werden weiterhin über den Gelben Sack oder im ASZ entsorgt.

Weitere aktuelle Infos unter www.umweltprofis.at/kirchdorf oder direkt bei den Abfallberatern des BAV und in den zehn ASZ im Bezirk


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