Thema "Sterbehilfe": Mobiles Hospiz lädt zu einem Vortrag von Michael Rosenberger
KIRCHDORF AN DER KREMS. Nach der Aufhebung der Strafbarkeit der Beihilfe zum Suizid unter allen erdenklichen Umständen durch den Verfassungsgerichtshof und dem neuen Sterbeverfügungsgesetz ab 1. Jänner 2022 ergeben sich für Betroffene und ihre Angehörigen viele Fragen. Das Mobile Hospiz des Roten Kreuzes hat zu diesem Thema den Moraltheologen Michael Rosenberger eingeladen. Er wird am Dienstag 18. Oktober, um 19 Uhr im Schloss Neupernstein dazu referieren und entsprechende Fragen beantworten.
Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat im Dezember 2020 die Passage des § 78 Strafgesetzbuch für verfassungswidrig erklärt, der pauschal jede Art der Beihilfe zum Suizid unter allen denkbaren Umständen und ohne jede Ausnahme unter Strafe stellt. Dies sei mit dem Recht jedes Einzelnen auf freie Selbstbestimmung unvereinbar. Zum 1. Jänner 2022 trat daher das neue Sterbeverfügungsgesetz in Kraft, das den assistierten Suizid unter bestimmten Bedingungen straffrei stellt.
Der Vortrag wird die Vorgeschichte und Regelungen des Gesetzes darstellen, eine erste ethische Bewertung geben und abschließend die Frage nach einem guten Sterben stellen. Michael Rosenberger ist seit 2010 Prorektor der Katholisch-Theologischen Privatuniversität Linz.
Eintritt: freiwillige Spenden für das Mobile Hospiz. Nach der Veranstaltung wird es, soweit es Corona zulässt, Brot und Wein geben.
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