Arbeiterkammer zählt zwölf Kirchdorfer Gemeinden mit 1A-Kinderbetreuung
BEZIRK KIRCHDORF AN DER KREMS. Zwölf der 23 Gemeinden im Bezirk Kirchdorf erreichen im Kinderbetreuungsatlas 2026 der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK) die höchste Kategorie 1A. Im Vorjahr waren es noch 13. Besonders bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren und bei den Schließzeiten gibt es Unterschiede.

Für Kinder unter drei Jahren erreichen Rosenau am Hengstpass und Windischgarsten die Kategorie 1A. Sie erfüllen alle drei Kriterien für diese Altersgruppe. Dazu zählen unter anderem Öffnungszeiten von Montag bis Donnerstag von mindestens 9,5 Stunden täglich und mindestens 45 Stunden pro Woche.
In einzelnen Gemeinden werden Kinder erst ab dem 18. Lebensmonat aufgenommen. Als spätestes Erstaufnahmealter wurden 24 Monate angegeben.
Zwölf Gemeinden in der höchsten Gesamtkategorie
In der Gesamtbewertung erreichen Inzersdorf im Kremstal, Kirchdorf an der Krems, Kremsmünster, Micheldorf, Molln, Nußbach, Pettenbach, Ried im Traunkreis, Rosenau am Hengstpass, Schlierbach, Steinbach am Ziehberg und Windischgarsten die Kategorie 1A.
Damit liegt der Anteil der 1A-Gemeinden im Bezirk bei 52,2 Prozent. Der oberösterreichweite Durchschnitt beträgt rund 36 Prozent. Drei Gemeinden im Bezirk wurden der Kategorie A zugeordnet, im Vorjahr waren es sechs. Je drei Gemeinden liegen in den Kategorien B und C. Keine Gemeinde wurde in die niedrigste Kategorie D eingestuft.
Acht Gemeinden erreichen 1A bei Kindergartenkindern
Bei den Drei- bis Sechsjährigen erreichen acht Gemeinden die Kategorie 1A: Grünburg, Kirchdorf an der Krems, Micheldorf, Nußbach, Oberschlierbach, Rosenau am Hengstpass, Schlierbach und Windischgarsten. Ihr Betreuungsangebot ermöglicht laut Atlas eine Vollzeitbeschäftigung.
Wegen längerer Schließzeiten wurden Inzersdorf im Kremstal, Klaus an der Pyhrnbahn, Spital am Pyhrn und St. Pankraz bei den Kindergärten um eine Kategorie zurückgestuft.
Schließzeiten können Eltern vor Probleme stellen
Das oberösterreichische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz sieht vor, dass die Einrichtungen mindestens 47 Wochen pro Jahr geöffnet sein müssen. Ist Bedarf gegeben, dürfen sie nicht länger als fünf Wochen geschlossen sein.
Im Bezirk Kirchdorf überschreiten jeweils sieben Gemeinden diese Grenze bei den Kindergärten und bei den Krabbelstuben. Steht keine alternative Betreuung zur Verfügung, können die zusätzlichen Schließzeiten für berufstätige Eltern zur Herausforderung werden.
Unterschiede auch bei der Betreuung von Schulkindern
Bei der Betreuung von Volksschulkindern erreicht knapp ein Drittel der Gemeinden die Kategorie A. Knapp die Hälfte liegt in Kategorie B. Eine Gemeinde befindet sich in Kategorie C. Drei Gemeinden erfüllen keines der Kriterien und fallen in Kategorie D.
„Eine gute Kinderbetreuung ist eine zentrale Voraussetzung dafür, dass Eltern arbeiten und Familien ihren Alltag verlässlich organisieren können. Wenn Einrichtungen zu wenige Wochen geöffnet haben oder Kinder erst sehr spät aufgenommen werden, trifft das unmittelbar die betroffenen Familien“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Die Arbeiterkammer fordert einen Rechtsanspruch auf einen qualitativ hochwertigen Betreuungsplatz vom zweiten Lebensjahr bis zum Ende der Volksschule. Außerdem fordert sie eine verpflichtende und professionelle Bedarfserhebung sowie eine sichere Finanzierung durch das Land Oberösterreich.








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